Informationen zur Ausweispflicht (Kopie 1)

Informationen zur Ausweispflicht (Kopie 1)

Allgemeine Ausweispflicht

Die innerdeutsche Ausweispflicht entsteht für jeden Deutschen, der das 16. Lebensjahr vollendet hat. Dieser Pflicht kann durch die Beantragung eines Personalausweises oder eines Reisepasses nachgekommen werden.

Selbstverständlich erhalten auch Kinder und Jugendliche vor Vollendung des 16. Lebensjahres auf Antrag ein Identitätsdokument, obwohl die innerdeutsche Ausweispflicht hier noch nicht greift.

Ausreise aus dem Bundesgebiet

Grundsätzlich benötigt jede Person bei einem Grenzübertritt ein gültiges Identitätsdokument. Der Personalausweis sowie der Reisepass erfüllen diese Funktion.

Bei Reisen innerhalb des Schengenraumes genügt in der Regel ein gültiger Personalausweis. Für Reisen außerhalb des Schengenraumes ist in der Regel ein gültiger Reisepass (oft auch mit einer vorgeschriebenen Restgültigkeit) notwendig. Welches Dokument Sie für welches Land benötigen, erfahren Sie bei Ihrem Reiseveranstalter oder auf den Seiten des Auswärtigen Amtes.

Herstellungsdauer und Gültigkeit

Der Personalausweis und der Reisepass werden nach Beantragung bei der Passbehörde ausschließlich durch die Bundesdruckerei in Berlin hergestellt. Die Herstellungsdauer beträgt in der Regel 2 bis 4 Wochen.

Der Reisepass kann auch als Express-Pass, innerhalb weniger Arbeitstage und gegen eine zusätzliche Gebühr, durch die Bundesdruckerei geliefert werden.

Wer darüber hinaus kurzfristig ein Ausweisdokument benötigt, kann entweder einen vorläufigen Reisepass oder einen vorläufigen Personalausweis beantragen. Beide Dokumente können in den Bürgerbüros sofort ausgestellt werden.

 Die Gültigkeitsdauer der Dokumente beträgt:

  • Personalausweis = 10 Jahre
  • Personalausweis unter 24 Jahren = 6 Jahre
  • vorläufiger Personalausweis = maximal 3 Monate
  • Reisepass = 10 Jahre
  • Reisepass unter 24 Jahren = 6 Jahre
  • vorläufiger Reisepass = maximal 1 Jahr

 

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