Bundespersonalausweis
Herstellung durch die Bundesdruckerei Berlin:
Scheckkartenformat
Gültigkeiten:
- vor Vollendung des 24. Lebensjahres: 6 Jahre
- nach Vollendung des 24.Lebensjahres: 10 Jahre
Siehe auch unter vorläufiger Bundespersonalausweis.
Voraussetzungen
- deutsche Staatsangehörigkeit
- in Düsseldorf mit alleinigem Wohnsitz oder Hauptwohnsitz gemeldet
Ausnahme:
- Düsseldorf ist der Nebenwohnsitz und der Antragstellerin beziehungsweise dem Antragsteller ist es nicht zuzumuten, den Antrag am Ort des Hauptwohnsitzes zu stellen.
- Hauptwohnsitz ist nicht Düsseldorf, aber die Zustimmung zur Dokometenausstellung der Pass- und Personalausweissbehörde des Hauptwohnsitzes liegt vor
(erhöhte Gebühr).
Erforderliche Unterlagen
- bisheriger Personalausweis oder anderer amtlicher Lichtbildausweis (zum Beispiel: Reisepass)
- ein aktuelles Lichtbild gemäß
Fotomustertafel der Bundesdruckerei GmbH - Sind die Personendaten im Melderegister unvollständig oder unrichtig, ist die Vorlage einer Geburts- oder Heiratsurkunde erforderlich.
- Optional Abgabe von Fingerabdrücken: Bei der Antragstellung müssen Sie wählen, ob Ihre Fingerabdrücke auf dem Ausweis gespeichert werden sollen oder nicht.
- Bei Personen unter 16 Jahren:
Für Minderjährige, die noch nicht 16 Jahre alt sind, kann nur diejenige Person den Antrag stellen, die sorgeberechtigt ist.
Die Ausweise der Sorgeberechtigten und gegebenenfalls ein Nachweis über das Sorgerecht sind vorzulegen. Im Regelfall üben beide Elternteile die elterliche Sorge aus und müssen daher auch beide den Antrag unterschreiben.
Minderjährige unter 16 Jahren sind von mindestens einem sorgeberechtigten Elternteil bei der Antragstellung zu begleiten. Die Unterschrift des zweiten Elternteils kann mittels
Einverständniserklärung schriftlich erfolgen.
Seit dem 1. Juli 1998 gibt es im Falle der Scheidung keine zwingende, die elterliche Sorge regelnde Gerichtsentscheidung mehr. Auch nach der Scheidung oder der dauernden Trennung bleibt es in der Regel bei der gemeinsamen Sorge. Bei Scheidung oder dauernder Trennung der Eltern kann bei Vorliegen besonderer Umstände im Einzelfall ausnahmsweise die Unterschrift des Sorgeberechtigten, in dessen Haushalt das Kind lebt, ausreichend sein. Dieser Sorgeberechtigte kann Entscheidungen in Angelegenheiten des täglichen Lebens allein treffen.
Bei nicht ehelichen Kindern liegt die elterliche Sorge bei der Mutter. Sie steht Vater und Mutter gemeinsam zu, wenn beide erklären, dass sie die Sorge gemeinsam übernehmen wollen.
Hinweis bei geplanter Eheschließung beziehungsweise Lebenspartnerschaft (Verpartnerung):
Antragstellerinnen oder Antragsteller, deren Ehe oder Lebenspartnerschaft durch das Standesamt Düsseldorf geschlossen wird, haben die Möglichkeit, schon vor der Eheschließung oder Verpartnerung ein Ausweisdokument mit dem dann gültigen Namen zu beantragen.
Bei der Antragstellung, die frühestens 6 Wochen vor dem Termin beim Standesamt erfolgen kann, ist in diesen Fällen die Bescheinigung des Standesamtes über die Anmeldung der Eheschließung (früher Aufgebot) beziehungsweise die Lebenspartnerschaft vorzulegen, aus der sich auch die künftige Namensführung ergibt.
Das Ausweisdokument wird unmittelbar im Anschluss an die Eheschließung beziehungsweise Verpartnerung durch die Standesbeamtin oder den Standesbeamten ausgehändigt.
Wie können Sie die Dienstleistung in Anspruch nehmen?
Ihre persönliche Vorsprache ist erforderlich.Die Beantragung ist ausschließlich nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.
Formulare
Fragen zu Sicherheit, Datenschutz, usw. bei Formularen?
Die Beantragung kann nicht telefonisch erfolgen.
Bearbeitungszeitraum
Die sofortige Ausstellung eines vorläufigen Personalausweises ist möglich.
Was ist zu bezahlen?
- 28,80 Euro
Weitere Gebühren
- 6 Euro für jedes nachträgliche aktivieren der eID-Funktion
- 6 Euro für jedes Entsperren des Ausweisdokumentes bei Wiederauffinden nach Verlust
- 6 Euro für eine Änderung der PIN (Geheimnummer)
Befreiungen
Neinaber Härtefallregelung
Ermäßigungen
Ja22,80 Euro für unter 24-Jährige
Kontakt
| Telefon 0211 | 89-91 |
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einwohnermeldeamt@duesseldorf.de |
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| Briefpostanschrift | Landeshauptstadt Düsseldorf
Amt für Einwohnerwesen
40200 DüsseldorfAbteilung Einwohnerangelegenheiten |
| Im Überblick | Amt für Einwohnerwesen
Abteilung Einwohnerangelegenheiten |

