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Reisepass (ePass)

2011-06-16T15:32:06+00:00 TMP_00000 Reisepass (ePass)

Für alle Länder gültiges Reisedokument (ePass).

Die Einreisebestimmungen des Reiselandes sind zu beachten. Nähere Informationen finden Sie auch unter den Reiseinformationen des Auswärtigen Amtes

Herstellung durch die Bundesdruckerei Berlin:

  • Standard-Format (32 Seiten)
  • Format für Vielreisende (48 Seiten, erhöhte Gebühr)

Gültigkeiten:

  • vor Vollendung des 24. Lebensjahres: 6 Jahre
  • nach Vollendung des 24.Lebensjahres: 10 Jahre

Siehe auch unter vorläufiger Reisepass und Kinderreisepass.

Voraussetzungen

  • deutsche Staatsangehörigkeit

  • in Düsseldorf mit alleinigem Wohnsitz oder Hauptwohnsitz gemeldet

    Ausnahme:
    Hauptwohnsitz ist nicht Düsseldorf, aber die Zustimmung zur Dokumentenausstellung der Passbehörde des Hauptwohnsitzes liegt vor (erhöhte Gebühr).

Erforderliche Unterlagen

  • bisheriger Reisepass, wenn nicht (mehr) vorhanden, anderer amtlicher Lichtbildausweis (zum Beispiel: Personalausweis)
  • ein aktuelles Lichtbild gemäß
    Fotomustertafel der Bundesdruckerei GmbH
  • Sind die Personendaten im Melderegister unvollständig oder unrichtig, ist die Vorlage einer Geburts- oder Heiratsurkunde erforderlich.
  • Bei Personen unter 18 Jahren:
    Wer das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet hat, kann den Antrag nur unter Vorlage der von den Sorgeberechtigten ausgefüllten und unterschriebenen Einverständniserklärung stellen. Die Ausweise der Sorgeberechtigten und gegebenenfalls ein Nachweis über das Sorgerecht sind vorzulegen.

    Im Regelfall üben beide Elternteile (Sorgeberechtigte) die elterliche Sorge aus und müssen daher auch beide den Antrag unterschreiben.

    Seit dem 1.7.1998 gibt es im Falle der Scheidung keine zwingende, die elterliche Sorge regelnde Gerichtsentscheidung mehr. Auch nach der Scheidung oder der dauernden Trennung bleibt es in der Regel bei der gemeinsamen Sorge. Bei Scheidung oder dauernder Trennung der Eltern kann bei Vorliegen besonderer Umstände im Einzelfall ausnahmsweise die Unterschrift des Sorgeberechtigten, in dessen Haushalt das Kind lebt, ausreichend sein. Dieser Sorgeberechtigte kann Entscheidungen in Angelegenheiten des täglichen Lebens allein treffen.

    Bei nicht ehelichen Kindern liegt die elterliche Sorge bei der Mutter. Sie steht Vater und Mutter gemeinsam zu, wenn beide erklären, dass sie die Sorge gemeinsam übernehmen wollen.

Hinweis bei geplanter Eheschließung beziehungsweise Lebenspartnerschaft (Verpartnerung):
Antragstellerinnen oder Antragsteller, deren Ehe oder Lebenspartnerschaft durch das Standesamt Düsseldorf geschlossen wird, haben die Möglichkeit, schon vor der Eheschließung oder Verpartnerung ein Ausweisdokument mit dem dann gültigen Namen zu beantragen.

Bei der Antragstellung, die frühestens 6 Wochen vor dem Termin beim Standesamt erfolgen kann, ist in diesen Fällen die Bescheinigung des Standesamtes über die Anmeldung der Eheschließung (früher Aufgebot) beziehungsweise Lebenspartnerschaft vorzulegen, aus der sich auch die künftige Namensführung ergibt.

Das Ausweisdokument wird unmittelbar im Anschluss an die Eheschließung beziehungsweise Verpartnerung durch die Standesbeamtin oder den Standesbeamten ausgehändigt.

Wie können Sie die Dienstleistung in Anspruch nehmen?

Ihre persönliche Vorsprache ist erforderlich.

Aufgrund der besonderen Anforderungen der Bundesdruckerei kann das eigentliche Antragsformular nur bei der persönlichen Vorsprache im Bürgerbüro ausgefüllt werden.

Formulare

Fragen zu Sicherheit, Datenschutz, usw. bei Formularen?



Die Beantragung kann nicht telefonisch erfolgen.

Bearbeitungszeitraum

Für beide Reisepassarten - 32 und 48 Seiten - (Herstellung durch die Bundesdruckerei):
  • etwa 4 Wochen
  • Expressausstellung etwa 3-4 Arbeitstage (erhöhte Gebühr)
Die sofortige Austellung eines vorläufigen Reisepasses ist möglich.
Sie möchten wissen, ob Ihr Reisepass zur Abholung für Sie bereit liegt? Das erfahren Sie über die

  • Online-Abfrage oder
  • unter der gebührenfreien
    Telefonnummer 0800 - 1003727
    .
    Nach Aufforderung geben Sie bitte über die Tastatur Ihres Telefons die Antragsnummer ein, die auf der Antragsbestätigung aufgedruckt ist.

Was ist zu bezahlen?

Normale Ausstellung
Passart einfache Gebühr erhöhte Gebühr*
* außerhalb der Dienstzeit oder unzuständigkeitshalber
32 Seiten (normal) 59,00 Euro 118,00 Euro
32 Seiten unter 24 Jahren 37,50 Euro 75,00 Euro
48 Seiten 81,00 Euro 140,00 Euro
48 Seiten unter 24 Jahren 59,90 Euro 97,00 Euro


Als Expressausstellung (3 bis 4 Arbeitstage)
Passart einfache Gebühr erhöhte Gebühr*
* außerhalb der Dienstzeit oder unzuständigkeitshalber
32 Seiten (normal) 91,00 Euro 150,00 Euro
32 Seiten unter 24 Jahren 69,90 Euro 107,00 Euro
48 Seiten 113,00 Euro 172,00 Euro
48 Seiten unter 24 Jahren 91,50 Euro 129,00 Euro

Befreiungen

Nein

Ermäßigungen

Nein

Kontakt

Telefon 0211 89-91
Telefax 0211 89-29035
E-Mail einwohnermeldeamt@duesseldorf.de
Briefpostanschrift Landeshauptstadt Düsseldorf
Amt für Einwohnerwesen
Abteilung Einwohnerangelegenheiten
33
40200 Düsseldorf
Im Überblick Amt für Einwohnerwesen
Abteilung Einwohnerangelegenheiten




Bild ReisepassQuelle:
Bundesdruckerei GmbH

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22. Mai 2012 | 09:03 Uhr

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