Amtliche Beglaubigungen von Unterschriften
Bei der amtlichen Beglaubigung von Unterschriften handelt es sich um die Bestätigung der Anerkennung des Unterzeichners vor einer Behörde, dass dieser die Unterschrift eigenhändig geleistet hat.
Die Beglaubigung von Unterschriften kann vorgenommen werden, wenn das unterzeichnete Schriftstück aufgrund einer Rechtsvorschriftbei bei einer Behörde oder einer sonstigen Stelle, vorzulegen ist.
Unterschriften dürfen nicht beglaubigt werden,:
- wenn eine öffentliche Beglaubigung, zum Beispiel durch einen Notar, vorgeschrieben ist
- die Unterschrift ohne zugehöriges Schriftstück auf einem Blanko-Papierbogen geleistet wurden.
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Amtliche Beglaubigung von Unterschriften

