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Antrag auf Ausstellung eines Führungszeugnisses

2011-01-11T12:27:03+00:00 99000289 Führungszeugnis

Antrag auf Ausstellung eines Führungszeugnisses nach dem Bundeszentralregistergesetz (BZRG)

Der Antrag wird durch das Bundeszentralregister beim Bundesamt für Justiz bearbeitet und der entsprechende Auszug ausgefertigt.

Unterschieden werden folgende Belegarten

  • Belegart N - für private Zwecke
  • Belegart O - zur Vorlage bei einer Behörde, wenn das Führungszeugnis dieser unmittelbar übersandt werden soll
  • Belegart P - zur Vorlage bei einer Behörde, wenn das Führungszeugnis, soweit es Eintragungen enthält, vorher durch den Antragsteller beim Amtsgericht eingesehen werden soll
  • Belegart OG - wenn das Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde für eine in § 149 Abs. 2 Nr. 1 der Gewerbeordnung bezeichnete Entscheidung bestimmt ist (§ 30 Abs. 4 BZRG) und der Behörde unmittelbar übersandt werden soll
  • Belegart PG - wenn das Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde für eine in § 149 Abs. 2 Nr. 1 der Gewerbeordnung bezeichnete Entscheidung bestimmt ist (§ 30 Abs. 4 BZRG) und wenn das Führungszeugnis, soweit es Eintragungen enthält, vorher durch den Antragsteller beim Amtsgericht eingesehen werden soll

Voraussetzungen

  • Die Ausstellung eines Führungszeugnisses kann ausschließlich für Personen ab dem vollendeten 14. Lebensjahr erfolgen (Strafmündigkeit).

  • Gemeldete Anschrift in Düsseldorf (Nebenwohnsitz genügt).

  • Persönliche Vorsprache

    Ausnahmen:

    1. Für Minderjährige (14. bis 17. Lebensjahr) ist auch der gesetzliche Vertreter antragsberechtigt.
    2. Bei geschäftsunfähigen Personen muss der gesetzliche Vertreter den Antrag stellen. Eine Vertretungsvollmacht ist vorzulegen.
    3. Ist die persönliche Vorsprache aus tatsächlichen Gründen nicht möglich, kann der Antrag auch mit Hilfe eines speziellen Vordrucks oder formlos schriftlich gestellt werden. Voraussetzung ist in beiden Fällen, dass die Unterschrift auf dem Antrag durch eine Behörde beglaubigt wird. Informationen zur amtlichen Beglaubigung von Unterschriften
Weitere Informationen des Bundesamtes für Justiz zur Antragstellung und zur Beantragung der Überbeglaubigung/Apostille finden sie hier Informationen zur Apostille

Erforderliche Unterlagen

  • amtlicher Lichtbildausweis der Antragstellerin oder des Antragstellers
  • Gegebenenfalls eine Vertretungsvollmacht bei geschäftsunfähigen Personen

Wie können Sie die Dienstleistung in Anspruch nehmen?

Ihre persönliche Vorsprache ist erforderlich.

Formulare

Fragen zu Sicherheit, Datenschutz, usw. bei Formularen?



Die Beantragung kann nicht telefonisch erfolgen.

Bearbeitungszeitraum

Nicht vorhersehbar, da die eigentliche Bearbeitung nicht durch die Meldebehörde erfolgt. In der Regel 2-3 Wochen. Eine Beschleunigung der Antragstellung ist durch die Meldebehörde im begründeten Einzelfall möglich (Übersendung des Antrags per Fax [Zusatzgebühr von 0,50 Euro]).

Was ist zu bezahlen?

13 Euro

Befreiungen

Ja
  • Gebührenfrei bei Vorlage des Düsselpasses

  • Gebührenfrei für die Aufnahme einer ehrenamtlichen Tätigkeit, zum Beispiel beim Deutschen Roten Kreuz (DRK)

  • Beantragung einer Pflegeerlaubnis als Tages- oder Vollzeitpfleger nach § 72a SGB VIII

Ermäßigungen

Nein

Kontakt

Telefon 0211 89-91
Telefax 0211 89-29035
E-Mail einwohnermeldeamt@duesseldorf.de
Briefpostanschrift Landeshauptstadt Düsseldorf
Amt für Einwohnerwesen
Abteilung Einwohnerangelegenheiten
33
40200 Düsseldorf
Im Überblick Amt für Einwohnerwesen
Abteilung Einwohnerangelegenheiten




Bild FührungszeugnisQuelle:
Bundesdruckerei GmbH

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10. Februar 2012 | 08:14 Uhr

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