Antrag auf Ausstellung eines Führungszeugnisses
Antrag auf Ausstellung eines Führungszeugnisses nach dem Bundeszentralregistergesetz (BZRG)
Der Antrag wird durch das Bundeszentralregister beim Bundesamt für Justiz bearbeitet und der entsprechende Auszug ausgefertigt.
Unterschieden werden folgende Belegarten
- Belegart N - für private Zwecke
- Belegart O - zur Vorlage bei einer Behörde, wenn das Führungszeugnis dieser unmittelbar übersandt werden soll
- Belegart P - zur Vorlage bei einer Behörde, wenn das Führungszeugnis, soweit es Eintragungen enthält, vorher durch den Antragsteller beim Amtsgericht eingesehen werden soll
- Belegart OG - wenn das Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde für eine in § 149 Abs. 2 Nr. 1 der Gewerbeordnung bezeichnete Entscheidung bestimmt ist (§ 30 Abs. 4 BZRG) und der Behörde unmittelbar übersandt werden soll
- Belegart PG - wenn das Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde für eine in § 149 Abs. 2 Nr. 1 der Gewerbeordnung bezeichnete Entscheidung bestimmt ist (§ 30 Abs. 4 BZRG) und wenn das Führungszeugnis, soweit es Eintragungen enthält, vorher durch den Antragsteller beim Amtsgericht eingesehen werden soll
Voraussetzungen
Die Ausstellung eines Führungszeugnisses kann ausschließlich für Personen ab dem vollendeten 14. Lebensjahr erfolgen (Strafmündigkeit).
Gemeldete Anschrift in Düsseldorf (Nebenwohnsitz genügt).
Persönliche Vorsprache
Ausnahmen:
- Für Minderjährige (14. bis 17. Lebensjahr) ist auch der gesetzliche Vertreter antragsberechtigt.
- Bei geschäftsunfähigen Personen muss der gesetzliche Vertreter den Antrag stellen. Eine Vertretungsvollmacht ist vorzulegen.
- Ist die persönliche Vorsprache aus tatsächlichen Gründen nicht möglich, kann der Antrag auch mit Hilfe eines speziellen Vordrucks oder formlos schriftlich gestellt werden. Voraussetzung ist in beiden Fällen, dass die Unterschrift auf dem Antrag durch eine Behörde beglaubigt wird. Informationen zur amtlichen Beglaubigung von Unterschriften
Erforderliche Unterlagen
- amtlicher Lichtbildausweis der Antragstellerin oder des Antragstellers
- Gegebenenfalls eine Vertretungsvollmacht bei geschäftsunfähigen Personen
Wie können Sie die Dienstleistung in Anspruch nehmen?
Ihre persönliche Vorsprache ist erforderlich.Formulare
Fragen zu Sicherheit, Datenschutz, usw. bei Formularen?
Die Beantragung kann nicht telefonisch erfolgen.
Bearbeitungszeitraum
Nicht vorhersehbar, da die eigentliche Bearbeitung nicht durch die Meldebehörde erfolgt. In der Regel 2-3 Wochen. Eine Beschleunigung der Antragstellung ist durch die Meldebehörde im begründeten Einzelfall möglich (Übersendung des Antrags per Fax [Zusatzgebühr von 0,50 Euro]).
Was ist zu bezahlen?
13 Euro
Befreiungen
Ja- Gebührenfrei bei Vorlage des Düsselpasses
- Gebührenfrei für die Aufnahme einer ehrenamtlichen Tätigkeit, zum Beispiel beim Deutschen Roten Kreuz (DRK)
- Beantragung einer Pflegeerlaubnis als Tages- oder Vollzeitpfleger nach § 72a SGB VIII
Ermäßigungen
NeinWeiterführende Informationen
Kontakt
| Telefon 0211 | 89-91 |
| Telefax 0211 | 89-29035 |
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einwohnermeldeamt@duesseldorf.de |
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| Briefpostanschrift | Landeshauptstadt Düsseldorf
Amt für Einwohnerwesen
40200 DüsseldorfAbteilung Einwohnerangelegenheiten |
| Im Überblick | Amt für Einwohnerwesen
Abteilung Einwohnerangelegenheiten |
Quelle:
Bundesdruckerei GmbH

