Melde-, Aufenthalts- und Lebensbescheinigungen
Mit Hilfe einer Meldebescheinigung kann gegenüber Dritten nachgewiesen werden, dass und für welche Anschrift eine Person gemeldet ist. Neben dem Namen, Vornamen, Geburtsdatum, Geburtsort und der Anschrift, wird auch angegeben, seit wann die Person dort gemeldet ist und ob es sich um eine Haupt- oder Nebenwohnung handelt.
Die Aufenthaltsbescheinigung, die in der Regel zur Vorlage beim Standesamt bebnötigt wird, ist weitestgehend mit der Meldebescheinigung identisch, enthält aber zusätzlich die Angaben zum Familienstand und zur Religionszugehörigkeit.
Insbesondere Bezieher ausländischer Renten werden jährlich aufgefordert bei der ausländischen Rentenbehörde eine Lebensbescheinigung einzureichen. Zur Beantragung ist die persönliche Vorsprache des Antragstellers und die Vorlage des Personalausweises oder Reisepasses erforderlich.
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