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Untersuchungsberechtigungsschein

2009-05-11T08:24:19+00:00 TMP_00000 Untersuchungsberechtigungsschein

Nach dem Jugendarbeitsschutzgesetz sind für minderjährige Berufsanfänger bestimmte, für ihn kostenfreie, ärztliche Untersuchungen vorgeschrieben. Als Nachweis der Kostenübernahme stellt die Meldebehörde den Untersuchungsberechtigungsschein aus.

Folgende Untersuchungen können neben der Erstuntersuchung erforderlich werden:

  • Erste Nachuntersuchung
  • Weitere Nachuntersuchung
  • Außerordentliche Nachuntersuchung

Voraussetzungen

Die Berufsanfängerin beziehungsweise der Berufsanfänger
  • muss in Düsseldorf mit Hauptwohnsitz gemeldet sein.
  • darf zum Zeitpunkt der Ausstellung das 18. Lebensjahr nicht vollendet haben.
  • muss die Beschäftigung innerhalb der nächsten 14 Monate aufnehmen.

Erforderliche Unterlagen

  • amtlicher Lichtbildausweis (Personalausweis oder Reise- beziehungsweise Nationalpass)

Wie können Sie die Dienstleistung in Anspruch nehmen?

Eine persönliche Vorsprache oder die Vorsprache einer beauftragten Person ist erforderlich.

Anstelle der betroffenen Person kann der Antrag auch von einem Erziehungsberechtigten gestellt werden.

Formulare

Es sind keine Formulare abrufbar.

Die Beantragung kann nicht telefonisch erfolgen.

Bearbeitungszeitraum

Ausstellung erfolgt bei Vorsprache sofort

Was ist zu bezahlen?

gebührenfrei

Befreiungen

Nein

Ermäßigungen

Nein

Weiterführende Informationen

Kontakt

Telefon 0211 89-91
Telefax 0211 89-29035
E-Mail einwohnermeldeamt@duesseldorf.de
Briefpostanschrift Landeshauptstadt Düsseldorf
Amt für Einwohnerwesen
Abteilung Einwohnerangelegenheiten
33
40200 Düsseldorf
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22. Mai 2012 | 09:08 Uhr

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