Untersuchungsberechtigungsschein
Nach dem Jugendarbeitsschutzgesetz sind für minderjährige Berufsanfänger bestimmte, für ihn kostenfreie, ärztliche Untersuchungen vorgeschrieben. Als Nachweis der Kostenübernahme stellt die Meldebehörde den Untersuchungsberechtigungsschein aus.
Folgende Untersuchungen können neben der Erstuntersuchung erforderlich werden:
- Erste Nachuntersuchung
- Weitere Nachuntersuchung
- Außerordentliche Nachuntersuchung
Voraussetzungen
Die Berufsanfängerin beziehungsweise der Berufsanfänger- muss in Düsseldorf mit Hauptwohnsitz gemeldet sein.
- darf zum Zeitpunkt der Ausstellung das 18. Lebensjahr nicht vollendet haben.
- muss die Beschäftigung innerhalb der nächsten 14 Monate aufnehmen.
Erforderliche Unterlagen
- amtlicher Lichtbildausweis (Personalausweis oder Reise- beziehungsweise Nationalpass)
Wie können Sie die Dienstleistung in Anspruch nehmen?
Eine persönliche Vorsprache oder die Vorsprache einer beauftragten Person ist erforderlich.Anstelle der betroffenen Person kann der Antrag auch von einem Erziehungsberechtigten gestellt werden.
Formulare
Es sind keine Formulare abrufbar.Die Beantragung kann nicht telefonisch erfolgen.
Bearbeitungszeitraum
Ausstellung erfolgt bei Vorsprache sofort
Was ist zu bezahlen?
gebührenfrei
Befreiungen
NeinErmäßigungen
NeinWeiterführende Informationen
Kontakt
| Telefon 0211 | 89-91 |
| Telefax 0211 | 89-29035 |
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einwohnermeldeamt@duesseldorf.de |
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| Briefpostanschrift | Landeshauptstadt Düsseldorf
Amt für Einwohnerwesen
40200 DüsseldorfAbteilung Einwohnerangelegenheiten |
| Im Überblick | Amt für Einwohnerwesen
Abteilung Einwohnerangelegenheiten |
Quelle: Amt für Einwohnerwesen

