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Erweiterte Auskunft aus dem Melderegister

2009-05-11T08:24:22+00:00 99000432111902 Erweiterte Auskunft aus dem Melderegister

Die Meldebehörden haben die in ihrem Zuständigkeitsbereich wohnhaften Einwohner zu registrieren. Zur Erfüllung ihrer Aufgaben führen die Meldebehörden Melderegister. Auf Antrag können aus dem Melderegister Auskünfte über einzelne bestimmte Einwohner erteilt werden. Zusätzlich zu den über die einfachen Auskunft aus dem Melderegister zu erhaltenen Daten (Name, Vorname, Doktorgrad, Anschrift)können im Rahmen der erweiterten Melderegisterauskunft folgende zusätzliche Daten mitgeteilt werden:

  • frühere Vor- und Familiennamen
  • Tag und Ort der Geburt
  • gesetzliche Vertreter
  • Staatsangehörigkeiten
  • frühere Anschriften
  • Tag des Ein- und Auszugs
  • Familienstand -beschränkt auf die Angabe ob verheiratet oder nicht-
  • Vor- und Familiennamen sowie
  • Anschrift des Ehegatten oder Lebenspartners
  • Sterbetag und -ort

Allgemeine Informationen zu Melderegisterauskünften

Voraussetzungen

Die erweiterte Auskunft aus dem Melderegister wird nur erteilt, wenn und soweit ein berechtigtes Interesse bezüglich der jeweiligen zusätzlichen Angabe glaubhaft gemacht wird.

Die Meldebehörde hat den Betroffenen über die Erteilung einer erweiterten Melderegisterauskunft unter Angabe des Datenempfängers unverzüglich zu unterrichten; dies gilt nicht, wenn der Datenempfänger ein rechtliches Interesse, insbesondere zur Geltendmachung von Rechtsansprüchen, glaubhaft gemacht hat.

Erforderliche Unterlagen

  • Schriftlicher oder mündlicher Antrag
  • Unterlagen, die ein berechtigtes beziehungsweise rechtliches Interesse glaubhaft machen

Wie können Sie die Dienstleistung in Anspruch nehmen?

Sie können uns entweder persönlich besuchen oder eine andere Person beauftragen.

Formulare

Fragen zu Sicherheit, Datenschutz, usw. bei Formularen?



Die Dienstleistung kann formlos beantragt werden.

Wird die Anfrage schriftlich gehalten, ist die Gebühr als Verrechnungs-Scheck oder in Bargeld - keine Briefmarken - beizufügen.

Die Beantragung kann nicht telefonisch erfolgen.

Bearbeitungszeitraum

Bei persönlicher Vorsprache: sofort
Bei schriftlicher Anfrage: etwa 10 Arbeitstage

Was ist zu bezahlen?

10 Euro

Befreiungen

Nein

Ermäßigungen

Nein

Kontakt

Telefon 0211 89-91
Telefax 0211 89-29035
E-Mail einwohnermeldeamt@duesseldorf.de
Briefpostanschrift Landeshauptstadt Düsseldorf
Amt für Einwohnerwesen
Abteilung Einwohnerangelegenheiten
33
40200 Düsseldorf
Im Überblick Amt für Einwohnerwesen
Abteilung Einwohnerangelegenheiten



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22. Mai 2012 | 09:13 Uhr

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