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Änderung Haupt- / Nebenwohnung

2009-05-11T08:24:13+00:00 99001025114001 Wechsel des Hauptwohnsitzes (Statuswechsel)
Hat ein Einwohner mehr als eine gemeldete Wohnung im Inland, ist eine dieser Wohnungen die Hauptwohnung, die andere/n ist/sind Nebenwohung/en. Hauptwohnung ist grundsätzlich die vorwiegend genutzte Wohnung. Ausnahmen gelten für Ehegatten, minderjährige und unter Betreuung stehende Personen.

Wird nun eine Nebenwohnung vorwiegend genutzt, ist dies der Meldebehörde anzuzeigen, die den Status im Melderegister ändert.

Voraussetzungen

Verlagerung des Lebensschwerpunktes in eine andere Gemeinde

Erforderliche Unterlagen

  • amtlicher Lichtbildausweis (Personalausweis oder Reise- bzw. Nationalpass) aller betroffenen Meldepflichtigen

Wie können Sie die Dienstleistung in Anspruch nehmen?

Ihre persönliche Vorsprache ist erforderlich.

Formulare

Es sind keine Formulare abrufbar.

Die Beantragung kann nicht telefonisch erfolgen.

Bearbeitungszeitraum

Die Bearbeitung erfolgt sofort.

Was ist zu bezahlen?

gebührenfrei

Befreiungen

Nein

Ermäßigungen

Nein

Weiterführende Informationen

Kontakt

Telefon 0211 89-91
Telefax 0211 89-29035
E-Mail einwohnermeldeamt@duesseldorf.de
Briefpostanschrift Landeshauptstadt Düsseldorf
Amt für Einwohnerwesen
Abteilung Einwohnerangelegenheiten
33
40200 Düsseldorf
Im Überblick Amt für Einwohnerwesen
Abteilung Einwohnerangelegenheiten



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10. Februar 2012 | 08:33 Uhr

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