Informationen zu den Einstellungsvoraussetzungen bei der Feuerwehr Düsseldorf
Folgende Voraussetzungen müssen Sie erfüllen, um die Ausbildung bei der Feuerwehr Düsseldorf beginnen zu können:
Traditionelle Ausbildung
- deutsche Staatsangehörigkeit oder die Staatsangehörigkeit eines anderen Mitgliedsstaates der Europäischen Union oder eines anderen Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum (Liechtenstein, Norwegen, Schweiz)
- Hauptschulabschluss oder ein als gleichwertig anerkannten Bildungsstand
- Gesellenprüfung in einem Handwerk oder eine entsprechende, förderliche abgeschlossene Berufsausbildung in einem für den feuerwehrtechnischen Dienst brauchbaren Handwerk (§ 31 der Handwerksordnung)
- Führerschein der Klasse B (früher Kl III)
- keine Vorstrafen
- Höchstalter 38 1/2 Jahre (bezogen auf den Ausbildungsbeginn)
- persönliche Eignung
- gesundheitliche Eignung
- erfolgreiche Teilnahme an einem Auswahlverfahren
Stufenausbildung - Einzigartiges Pilotprojekt in Deutschland
- deutsche Staatsangehörigkeit oder die Staatsangehörigkeit eines anderen Mitgliedsstaates der Europäischen Union oder eines anderen Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum (Liechtenstein, Norwegen, Schweiz)
- Fachoberschulreife oder ein als gleichwertig anerkannten Bildungsstand
- keine Vorstrafen
- Mindestalter 16 1/2 Jahre
- Höchstalter 37 Jahre (bezogen auf den Ausbildungsbeginn)
- persönliche Eignung
- gesundheitliche Eignung
- erfolgreiche Teilnahme an einem Auswahlverfahren
Mehr Informationen zur Stufenausbildung erhalten Sie auf den Seiten der neuen Ausbildung.

