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Informationen zu den Einstellungsvoraussetzungen bei der Feuerwehr Düsseldorf

Bild Feuerwehrmänner bei der Ausbildung

Folgende Voraussetzungen müssen Sie erfüllen, um die Ausbildung bei der Feuerwehr Düsseldorf beginnen zu können:

Traditionelle Ausbildung

  • deutsche Staatsangehörigkeit oder die Staatsangehörigkeit eines anderen Mitgliedsstaates der Europäischen Union oder eines anderen Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum (Liechtenstein, Norwegen, Schweiz)
  • Hauptschulabschluss oder ein als gleichwertig anerkannten Bildungsstand
  • Gesellenprüfung in einem Handwerk oder eine entsprechende, förderliche abgeschlossene Berufsausbildung in einem für den feuerwehrtechnischen Dienst brauchbaren Handwerk (§ 31 der Handwerksordnung)
  • Führerschein der Klasse B (früher Kl III)
  • keine Vorstrafen
  • Höchstalter 38 1/2 Jahre (bezogen auf den Ausbildungsbeginn)
  • persönliche Eignung
  • gesundheitliche Eignung
  • erfolgreiche Teilnahme an einem Auswahlverfahren

Stufenausbildung - Einzigartiges Pilotprojekt in Deutschland

  • deutsche Staatsangehörigkeit oder die Staatsangehörigkeit eines anderen Mitgliedsstaates der Europäischen Union oder eines anderen Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum (Liechtenstein, Norwegen, Schweiz)
  • Fachoberschulreife oder ein als gleichwertig anerkannten Bildungsstand
  • keine Vorstrafen
  • Mindestalter 16 1/2 Jahre
  • Höchstalter 37 Jahre (bezogen auf den Ausbildungsbeginn)
  • persönliche Eignung
  • gesundheitliche Eignung
  • erfolgreiche Teilnahme an einem Auswahlverfahren

Mehr Informationen zur Stufenausbildung erhalten Sie auf den Seiten der neuen Ausbildung.


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22. Mai 2012 | 10:27 Uhr

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