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Lehrgangsbeschreibung "Ausbildung zum Rettungsassistenten / zur Rettungsassistentin 2012"

Zielgruppe

Personen, die bereits zur Rettungssanitäterin bzw. zum Rettungsssanitäter ausgebildet sind.

Ihr Nutzen

Am Notfallort und auf dem Patiententransport zur Klinik sind Sie in der Lage, eine medizinische Akutversorgung von Patientinnen bzw. Patienten eigenverantwortlich und als Assistentin bzw. Assistent der Notärztin bzw. des Notarztes durchzuführen.

Rechtsgrundlage


  • Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für Rettungsassistentinnen und Rettungsassistenten - RettAssAPrV
  • Gesetz über den Beruf der Rettungsassistentin und des Rettungsassistenten - RettAssG

Lehrgangstermine 2012

  1. RA 12/01: 12.03.-20.07.2012 (Ausgebucht!)
  2. RA 12/02: 02.05.-07.09.2012 (Ausgebucht!)
  3. RA 12/03: 26.06.-26.10.2012 (Ausgebucht!)

Inhalt der Ausbildung

Theoretisch-praktische Ausbildung (insgesamt 420 Stunden)

  • Allgemeine medizinische Grundlagen
  • Allgemeine Notfallmedizin
  • Spezielle Krankheitslehre
  • Spezielle Notfallmedizin
  • Einführung in die theoretische und praktische Ausbildung im Krankenhaus
  • Berufs-, Gesetzes- und Staatsbürgerkunde
  • Organisation und Einsatztechnik

Klinikpraktikum (260 Stunden)

  1. Lehrgang RA 12/01: 30.04.-22.06.2012
  2. Lehrgang RA 12/02: 25.06.-10.08.2012
  3. Lehrgang RA 12/03: 13.08.-28.09.2012

Prüfung

Methodisch wird der Lehrinhalt durch Vorträge, Diskussionen, Praxissimulationen und Übungen vermittelt.

Voraussetzungen


  • Erfolgreicher Lehrgangsabschluss als Rettungssanitäterin bzw. Rettungssanitäter
  • Vollendetes 18. Lebensjahr
  • Hauptschulabschluss oder gleichwertige Schulbildung oder abgeschlossene Berufsausbildung
  • Amtlich beglaubigte Kopie des Personalausweises oder Reisepasses
  • Ärztliche Bescheinigung über die physische und psychische Eignung für die Rettungsdiensttätigkeit sowie über die Freiheit von ansteckenden Krankheiten nach dem
  • Infektionsschutzgesetz - IfSG (nicht älter als drei Monate)
  • Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde gem. § 30 Absatz 5 des Bundeszentralregistergesetzes - BZRG (nicht älter als zwei Monate)
  • Tabellarischer Lebenslauf der Größe DIN-A 4 mit einem Lichtbild (zur Vorbereitung des Klinikpraktikums)
  • Nachweis einer aktuellen Hepatitis-B-Prophylaxe

Wichtiger Hinweis: ALLE Voraussetzungen müssen zu Lehrgangsbeginn erfüllt sein!

Lehrgangsentgelt

2.684,68 EURO je Teilnehmerin bzw. Teilnehmer

Bitte beachten Sie, dass das Gesundheitsamt der Landeshauptstadt Düsseldorf als für die Ausstellung der Urkunde über die Erlaubnis zur Führung der Berufsbezeichnung Rettungsassistentin bzw. Rettungsassistent zuständige Stelle nach dem Abschlussgespräch zum Ende des Anerkennungspraktikums noch eine zusätzliche Verwaltungsgebühr in Höhe von derzeit 60,00 EURO je Teilnehmerin bzw. Teilnehmer erhebt, die im Lehrgangsentgelt nicht enthalten ist!

Lehrgangsleitung

Wolfram Polheim, Leiter der Staatlich anerkannten Rettungsassistentenschule der Feuerwehr Düsseldorf.

Lehrgangsort

An der Staatlich anerkannte Rettungsassistentenschule der Feuerwehr Düsseldorf, Posener Straße 171-183, 40231 Düsseldorf (Lierenfeld) und - in Einzelfällen: Andere Feuer- und Rettungswachen im Düsseldorfer Stadtgebiet

Lehrgangszeiten

Jeweils Montags bis Donnerstags von 7:15 Uhr bis 16:00 Uhr und Freitags von 7:15 Uhr bis 14:00 Uhr.
Bitte beachten Sie, dass die Lehrgangszeiten grundsätzlich auch durchschnittlich jeweils fünf Verfügungsstunden je Woche umfassen!

Ansprechparter (Information und Anmeldung)

Holger Haering Telefon 02 11.89-20519 / Telefax 02 11.89-20508 holger.haering@duesseldorf.de

Wolfram Polheim Telefon 02 11.89-20570 / Telefax 02 11.89-20517 wolfram.polheim@duesseldorf.de

Wichtige Hinweise

Bitte melden Sie sich erst an, wenn Ihnen die Zusage einer Lehr-Rettungswache vorliegt, dort das an den Rettungsassistentenlehrgang anschließende Anerkennungspraktikum (1.600 Stunden Praktische Tätigkeit i. S. v. § 7 Absatz 1 Satz 1 RettAssG) ableisten zu können, das Ihnen von hier aus nämlich leider nicht angeboten werden kann!

Die Lehrgänge können aus wirtschaftlichen Gründen nur mit einer Mindest- und aus methodisch-didaktischen Überlegungen gleichzeitig nur mit einer Höchstteilnehmerzahl durchgeführt werden können. Sollte eine Veranstaltung aus einem dieser Gründe nicht stattfinden können, wird Ihnen selbstverständlich eine Ersatzveranstaltung angeboten.

Während der gesamten Lehrgangsdauer ist das Tragen geeigneter Arbeitsschutzkleidung obligatorisch! Die hieran gestellten Anforderungen entnehmen Sie bitte der GUV-Regel "Benutzung von persönlichen Schutzausrüstungen im Rettungsdienst" GUV-R 2106

Bereits für die Ausbildung im Rettungsdienst empfiehlt die beim Robert-Koch-Institut angesiedelte Ständige Impfkommission - STIKO einige sogenannte Indikations- und Auffrischimpfungen, die Sie dringend befolgen sollten. Deren jeweils aktuelle Fassung steht Ihnen zum Download in der sogenannten Tabelle 2 auf der dortigen Internetseite zur Verfügung! Impfempfehlungen

Bitte beachten Sie, dass sämtliche Düsseldorfer Kliniken für Praktikumseinsätze in ihren Häusern eine Hepatitis B-Prophylaxe verpflichtend fordern!


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22. Mai 2012 | 10:33 Uhr

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