Lehrgangsbeschreibung "Ausbildung zum Rettungssanitäter / zur Rettungssanitäterin 2012"
Zielgruppe
- Behörden, Firmen und Organisationen, die Personal für rettungsdienstliche Aufgaben ausbilden lassen wollen.
- Beschäftigte mit rettungsdienstlichen Aufgaben
- Personen mit dem Interesse an rettungsdienstlichen Aufgaben
Ihr Nutzen
Neben der generellen Mitarbeit im Rettungsdienst können Sie als Fahrerin bzw. Fahrer im Rettungs- und Notarztwagen sowie beim Krankentransport für die Betreuung und Versorgung von Patientinnen und Patienten tätig werden.
Nutzen Sie auch die Möglichkeit, an der Rettungsassistentenschule der Feuerwehr Düsseldorf die aufbauende Ausbildung "Rettungsassistent" zu absolvieren.
Rechtsgrundlage
Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für Rettungssanitäter und Rettungshelfer (RettAPO NRW)
Lehrgangstermine 2012
- RS 12/01: 02.01.-30.03.2012 (läuft)
- RS 12/02: 01.03.-04.06.2012 (noch 1 freier Platz)
- RS 12/03: 03.09.-28.11.2012 (noch 3 freie Plätze)
Inhalt der Ausbildung
Theorie (160 Stunden)
- Allgemeine medizinische Grundlage
- Allgemeine Notfallmedizin
- Spezielle Notfallmedizin
- Einführung in die theoretische und praktische Ausbildung im Krankenhaus
- Berufs-, Gesetzes- und Staatsbürgerkunde
- Organisation und Einsatztechnik
Klinikpraktikum (160 Stunden)
- RS 12/01: 30.01. - 24.02.2012
- RS 12/02: 29.03. - 27.04.2012
- RS 12/03: 01.10. - 26.10.2012
Praktikum auf einer Rettungswache (160 Stunden)
- RS 12/01: 27.02.-23.03.2012
- RS 12/02: 30.04.-25.05.2012
- RS 12/03: 29.10.-21.11.2012
Prüfungsvorbereitung
Prüfung
Methodisch wird der Lehrinhalt durch Vorträge, Diskussionen, Praxissimulationen und Übungen vermittelt.>
Voraussetzungen
- Vollendetes 17. Lebensjahr
- Hauptschulabschluss oder entsprechender Bildungsstand oder abgeschlossene Berufsausbildung
- Amtlich beglaubigte Abschrift des Personalausweises oder des Reisepasses
- Bescheinigung über 16 Stunden Erste-Hilfe-Ausbildung (nicht älter als ein Jahr)
- Ärztliche Bescheinigung über die physische und psychische Eignung für die Rettungsdiensttätigkeit sowie über die Freiheit von ansteckenden Krankheiten nach dem
- Infektionsschutzgesetz - IfSG (nicht älter als drei Monate)
- Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde gem. § 30 Absatz 5 des Bundeszentralregistergesetzes - BZRG (nicht älter als zwei Monate)
- Tabellarischer Lebenslauf der Größe DIN-A 4 mit einem Lichtbild (zur Vorbereitung des Klinikpraktikums)
- Nachweis einer aktuellen Hepatitis-B-Prophylaxe
Wichtiger Hinweis:
Alle Voraussetzungen müssen zu Lehrgangsbeginn erfüllt sein!
Lehrgangsentgelt
920,33 EUR je Teilnehmerin bzw. Teilnehmer
Lehrgangsort
An der Staatlich anerkannte Rettungsassistentenschule der Feuerwehr Düsseldorf, Posener Straße 171-183, 40231 Düsseldorf (Lierenfeld) und - in Einzelfällen: Andere Feuer- und Rettungswachen im Düsseldorfer Stadtgebiet
Lehrgangszeiten
Jeweils Montags bis Donnerstags von 7:15 Uhr bis 16:00 Uhr und Freitags von 7:15 Uhr bis 14:00 Uhr.
Bitte beachten Sie, dass die Lehrgangszeiten grundsätzlich auch durchschnittlich jeweils fünf Verfügungsstunden je Woche umfassen!
Ansprechparter (Information und Anmeldung)
Holger Haering Telefon 02 11.89-2 05 19 / Telefax 02 11.89-2 05 08 holger.haering@duesseldorf.de
Wolfram Polheim Telefon 02 11.89-2 05 70 / Telefax 02 11.89-2 05 17 wolfram.polheim@duesseldorf.de
Wichtige Hinweise
Die Lehrgänge können aus wirtschaftlichen Gründen nur mit einer Mindest- und aus methodisch-didaktischen Überlegungen gleichzeitig nur mit einer Höchstteilnehmerzahl durchgeführt werden können. Sollte eine Veranstaltung aus einem dieser Gründe nicht stattfinden können, wird Ihnen selbstverständlich eine Ersatzveranstaltung angeboten.
Während der gesamten Lehrgangsdauer ist das Tragen geeigneter Arbeitsschutzkleidung obligatorisch! Die hieran gestellten Anforderungen entnehmen Sie bitte der GUV-Regel "Benutzung von persönlichen Schutzausrüstungen im Rettungsdienst" GUV-R 2106
Bereits für die Ausbildung im Rettungsdienst empfiehlt die beim Robert-Koch-Institut angesiedelte Ständige Impfkommission - STIKO einige sogenannte Indikations- und Auffrischimpfungen, die Sie dringend befolgen sollten. Deren jeweils aktuelle Fassung steht Ihnen zum Download in der sogenannte Tabelle 2 auf der dortigen Internetseite zur Verfügung! Impfungen
Bitte beachten Sie, dass sämtliche Düsseldorfer Kliniken für Praktikumseinsätze in ihren Häusern eine Hepatitis B-Prophylaxe verpflichtend fordern!

