Rettungsassistentenlehrgang - Ergänzungslehrgang gemäß § 8 Abs. 2 Rettungsassistentengesetz
Ihr Nutzen
Am Notfallort und auf dem Weg zur Klinik sind Sie in der Lage, eine medizinische Akutversorgung von Patienten eigenverantwortlich und Assistent des Notarztes durchzuführen.
Zielgruppe
Rettungssanitäterinnen und Rettungssanitäter
Inhalte
- Theoretisch-praktische Ausbildung
- Allgemeine medizinische Grundlagen
- Allgemeine Notfallmedizin
- Spezielle Krankheitslehre
- Spezielle Notfallmedizin
- Organisation und Einsatztechnik
- Berufs-, Gesetzes- und Staatsbürgerkunde
- Einführung in die theoretische und praktische Ausbildung im Krankenhaus
- Klinikpraktikum
- Fortsetzung theoretisch-praktische Ausbildung
- Prüfung
Methodik
- Vorträge
- Diskussionen
- Praxissimulationen
- Übungen
Voraussetzungen (müssen zu Lehrgangsbeginn erfüllt sein)
- Erfolgreicher Lehrgangsabschluss als Rettungssanitäterin oder Rettungssanitäter
- Vollendetes 18. Lebensjahr
- Hauptschulabschluss oder gleichwertige Schulbildung oder abgeschlossene Berufsausbildung
- Amtlich beglaubigte Kopie des Personalausweises oder Reisepasses
- Ärztliche Bescheinigung über die physische und psychische Eignung für die Rettungsdiensttätigkeit sowie über die Freiheit von ansteckenden Krankheiten nach dem Infektionsschutzgesetz (nicht älter als drei Monate)
- Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde gem. § 30 Abs. 5 des Bundeszentralregistergesetzes (nicht älter als zwei Monate)
- Tabellarischer Lebenslauf der Größe DIN-A 4 mit einem Lichtbild (zur Vorbereitung des Klinikpraktikums)
Lehrgangsentgelt
2.684,68 Euro je Teilnehmer, zuzüglich 52 Euro Prüfungsgebühr durch das Gesundheitsamt
Lehrgangsort
Grundsätzlich: Staatlich anerkannte Rettungsassistentenschule der Feuerwehr Düsseldorf, Posener Str. 171-183, 40231 Düsseldorf.
In Einzelfällen: Andere Feuer- und Rettungswachen im Düsseldorfer Stadtgebiet
Lehrgangszeiten
Jeweils Montags bis Donnerstags von 7.15 Uhr bis 16 Uhr und Freitags von 7.15 Uhr bis 14 Uhr. Bitte beachten Sie, dass die Lehrgangszeiten grundsätzlich auch durchschnittlich jeweils fünf Verfügungsstunden je Woche umfassen!
| Inhalt | RA 10/02 | RA 10/03 |
|---|---|---|
| Begin bis Ende | 14.04. - 20.08. | 14.06. - 13.10. |
| Theoretisch-praktische Ausbildung | 14.04. - 04.06. | 14.06. - 30.07. |
| Klinikpraktikum | 07.06. - 23.07. | 02.08. - 17.09. |
| Fortsetzung Theorie und Praxis | 26.07. - 16.08. | 20.09. - 07.10. |
| Prüfung | 17.08. - 20.08. | 08.10. - 13.10. |
| Anmeldefrist | noch ein freier Platz | 30.04. |
Bitte melden Sie sich erst an, wenn Ihnen die Zusage einer Lehr-Rettungswache vorliegt, dort das an den Rettungsassistentenlehrgang anschließende Anerkennungsprak-tikum (1.600 Std. Praktische Tätigkeit i. S. v. § 7 Abs. 1 Satz 1 RettAssG) ableisten zu können. Ein Praktikumsplatz bei der Feuerwehr Düsseldorf kann Ihnen nicht gestellt werden.
Bitte beachten Sie die Anmeldefrist und, dass Lehrgang nur mit einer Mindestteilnehmerzahl stattfinden. Ist die Höchstgrenze an Teilnehmern erreicht, schlagen wir Ihnen einen Ausweichtermin vor. Während der Veranstaltung ist die Schlutzkleidung gemäß GUV-Regel "Benutzung von persönlichen Schutzausrüstungen im Rettungsdienst (GUV-R 2106)" zu tragen.
Bereits für die Ausbildung im Rettungsdienst empfiehlt die beim Robert-Koch-Institut angesiedelte Ständige Impfkommission einige sogenannte Indikations- und Auffrischimpfungen, die Sie dringend befolgen sollten. Deren jeweils aktuelle Fassung steht Ihnen zum Download in der Tabelle 2 auf der dortigen Internetseite zur Verfügung. Bitte beachten Sie, dass sämtliche Düsseldorfer Kliniken für Praktikumseinsätze in ihren Häusern eine Hepatitis B-Prophylaxe verpflichtend fordern.
Weitere Informationen erhalten Sie unter:
| Rettungsassistentenschule | |
| Adresse |
Hüttenstraße Fahrplanauskunft Informationen zur Zugänglichkeit 40200 Düsseldorf |
|
rettungsassistentenschule@duesseldorf.de |
|
| Telefon 0211 | 89-20570 |
| Telefax 0211 | 89-20517 |
| Sprechzeiten | Mo-Do 8.00-15.30 Uhr
Fr 8.00-13.30 Uhr |

