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Aktuelle Themen:

Vorbeugender Brand- und Gefahrenschutz

Aufgabengebiete

Die Abteilung koordiniert alle vorbeugende Brandschutzmaßnahmen in zwei Sachgebieten und stellt das Bindeglied zwischen den rein baulichen Belangen und dem abwehrenden Brandschutz dar.

Vorbeugender Brandschutz

Die Mitarbeiter im Vorbeugenden Brandschutz sind Fachberater für die Genehmigungsbehörden. Dies bedeutet, dass beispielsweise das Bauaufsichtsamt einen Bauantrag dem Vorbeugenden Brandschutz zur Bewertung vorlegt. Dieser prüft, ob spezielle Einrichtungen wie Rauchmelder, Fenster zur Rettung von Menschen, Löschanlagen oder andere Sicherheitsvorkehrungen erforderlich oder einzuplanen sind. Nach der Bewertung wird der Antrag zusammen mit einer Stellungnahme an die zuständige Behörde zurückgeschickt. Diese entscheidet über die weitere Umsetzung der Beurteilung der Feuerwehr. Berücksichtigt werden folgende Punkte:

  • Können sich alle Menschen im Gebäude schnell genug retten bzw. gerettet werden?
  • Wird eine Brandausbreitung verhindert?
  • Kommt die Feuerwehr schnell und einfach auf das Grundstück und in das Gebäude?
  • Steht ausreichend Löschwasser zur Verfügung?
  • Muss Löschwasser zurückgehalten werden können?
  • Sind betriebliche Maßnahmen für den Brandfall zu erarbeiten?

Kostenpflichtige Beratung

Die Mitarbeiter des Vorbeugenden Brandschutzes beraten Sie gerne und kompetent gemäß der Entgeltordnung der Landeshauptstadt Düsseldorf für freiwillige Hilfeleistungen. Die Beratungen beziehen sich auf Leistungen des vorbeugenden Brandschutzes, Brandsicherheitswachen und Feuerwehrschlüsselkästen der Feuerwehr Düsseldorf. Füllen Sie dazu die Kostenübernahmeerklärung aus und schicken diese unterschrieben an uns zurück. Wir werden uns umgehend bei Ihnen melden.


Brandschau

Bei bestimmten Gebäuden, wie beispielsweise Kaufhäuser, Krankenhäuser, Schulen, Theater, Tiefgaragen, müssen in regelmäßigen Abständen Brandschauen durchgeführt werden. Hierbei werden alle Sicherheitseinrichtungen und Sicherheitsanforderungen geprüft, die zur Sicherstellung von wirksamen Löscharbeiten und Rettung von Menschen und Tieren gegeben sind. Bei einer Mängelfeststellung werden diese an die zuständige Behörde weitergeleitet. Von dort wird die Mängelbeseitigung verfolgt.

Hinweis:

Fragen zu Genehmigungsverfahren sind an die jeweils zuständigen Genehmigungsbehörden z.B.


Weitere Informationen zum vorbeugenden Brandschutz



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22. Mai 2012 | 10:44 Uhr

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