Katastrophenschutz
Die Landeshauptstadt Düsseldorf, als zuständige Gefahrenabwehrbehörde ist verantwortlich für die Durchführung des Katastrophenschutzes in Düsseldorf. Diese Aufgabe wurde dem Amt 37 - Feuerwehr, Rettungsdienst und Bevölkerungsschutz übertragen. Die Gesetzgeber in Bund und Land haben jeder für sich Zuständigkeiten festgelegt; der Bund für einen heutzutage recht unwahrscheinlichen Verteidigungsfall, das Land für alle Gefahrenlagen, die uns auch schon jetzt bedrohen können.
Zur Realisierung des Katastrophenschutzes stehen Fahrzeuge und Geräte, beschafft aus Mitteln des Bundes, des Landes, der Stadt und der mitwirkenden Hilfsorganisationen zur Verfügung.
Im örtlichen Katastrophenschutz wirken insgesamt etwa 800 ehrenamtliche Helferinnen und Helfer mit. Viele dieser Helfer waren für die Mitwirkung im Katastrophenschutz vom Wehrdienst oder dem Zivildienst freigestellt. Mit der Aussetzung der Wehrpflicht und der daraus resultierenden Folge für den Zivildienst, hat sich auch in diesem Bereich die Grundlage verändert. Eine Freistellung vom Grundwehrdienst oder Zivildienst ist danach nicht mehr möglich. Helfer die zurzeit vom Wehr- oder Zivildienst freigestellt sind, werden so behandelt, als ob die ihrer Mindestverpflichtungszeit nachgekommen sind.
Wenn Sie Interesse am Dienst im Katastrophenschutz haben, wenden Sie bitte an die Kollegen des Bevölkerungsschutzes oder setzen Sie sich mit den nachfolgend genannten Hilfsorganisationen in Verbindung.
- Freiwillige Feuerwehr
Feuerwehr@duesseldorf.de
Telefon: 0211.89-20221 - Schutzrauminstandsetzungsdienst
Feuerwehr@duesseldorf.de
Telefon: 0211.89-20311 oder 0211.89-20332 - Arbeiter-Samariter-Bund (ASB) Telefon: 0211.93031-00
- Deutsches Rotes Kreuz (DRK) Telefon: 0211.2299-2322
- Deutsche Lebensrettungsgesellschaft (DLRG) Telefon: 0211.591313
- Johanniter-Unfall-Hilfe (JUH) Telefon: 0211.73830-0
- Malteser Hilfsdienst Telefon: 0211.38607-0
- Bundesanstalt Technisches Hilfswerk (THW) Telefon: 02056.258300

