Schulärztliche Gutachten

Mädchen hält sich Auge zu ©Swifter/fotolia.com

Schulärztliche Gutachten

Für viele Entscheidungen anderer Dienststellen, Ämter und Behörden, meist auf Antrag von Leistungserbringern, werden ärztliche Sachver­ständigen­gutachten benötigt. Gefragt ist vor allem die unabhängige Beurteilung unter Kenntnis gesetzlicher Bestimmungen und Beachtung der sich immer wieder verändernden Lebenswelten von Kindern und Jugendlichen.

Die Untersuchungen erfolgen durch Fachärztinnen und Fachärzte für Kinder- und Jugendmedizin mit unterschiedlichen zusätzlichen Qualifikationen und Weiterbildungen und aus- und weitergebildete Kinderkrankenschwestern.

Auftraggeber sind in der Regel:

  • Amt für soziale Sicherung und Integration, unter anderem für:
    • Ärztliche Gutachten nach §§ 53, 54 Eingliederungshilfe für Behinderte SGB XII
    • Ärztliche Gutachten betreffend Kostenübernahmen im Rahmen des Asylbewerberleistungsgesetzes
  • Schulamt
  • Bezirksregierung
  • Eine detaillierte Auflistung dieser Gutachten und Informationen zum Ablauf finden Sie unter: Entwicklungsstörungen und Behinderungen

    Weitere gutachterliche Stellungnahmen erfolgen im Auftrag von Beihilfestellen, wie
  • Competence Center Beihilfe

Kontakt

  • Erkrather Straße 377-389
    Gebäude 385, Eing. E, 2.Etage, 40231 Düsseldorf

    Stadtplan
  • Termine nach Vereinbarung
    Tel. 0211 - 8992621
    Fax 0211 - 8929308

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    Stadtverwaltung Düsseldorf
    53/31 Kinder- und
    Jugendgesundheit
    40200 Düsseldorf