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Kaufpreissammlung

Auskünfte aus der Kaufpreissammlung sind zu erteilen, wenn ein berechtigtes Interesse dargelegt wird und der Empfänger der Daten die Einhaltung datenschutzrechtlicher Bestimmungen zusichert.
Ein berechtigtes Interesse ist regelmäßig anzunehmen, wenn die Auskunft von öffentlich bestellten und vereidigten oder zertifizierten Sachverständigen für Grundstückswertermittlung zur Begründung ihrer Gutachten beantragt wird.

Eine allgemeine Preisauskunft erhalten Sie auch im Internet
( BORISplus), dort kostet ein standardisierter Auszug 6,00 Euro, mit anonymisierten Vergleichspreisen 21,00 Euro.

Zusatzinformationen

Auskunft aus der Kaufpreissammlung

Die Gebühren liegen bei 10 mitgeteilten Vergleichspreisen bei 120,00 Euro.

Individuelle, anonymisierte und aggregierte Auszählungen / Auswertungen aus der Kaufpreissammlung sind möglich und werden nach Zeitaufwand mit mindestens 84,00 Euro verrechnet.

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