Beitragsfreie Kinderbetreuung
Die Stadt Düsseldorf ist Familienstadt: Alle Eltern mit Kindern im Alter von drei Jahren bis zum Schuleintritt sind seit 1. August 2009 von den Elternbeiträgen für die Kinderbetreuung befreit. Durch die neue Regelung sollen insbesondere junge Familien weiter entlastet werden. Die Stadt übernimmt die entstehenden Kosten in Höhe von rund 20 Millionen Euro pro Jahr.
Die Beitragsbefreiung bezieht sich sowohl auf die Betreuung in Kindertageseinrichtungen als auch in der Kindertagespflege. Das bei einer ganztägigen Betreuung anfallende Verpflegungsgeld muss allerdings weiterhin gezahlt werden. Seit dem 1. August 2009 fallen nur noch die Beiträge für die Betreuung von Kindern unter drei Jahren und für Schulkinder nach Einkommen gestaffelt an.
Elternbeitrag für die Betreuung in Kindertageseinrichtungen
- Informationen zum ElternbeitragErläuterungen zu Ermäßigungen, Kostenbeteiligung, sowie Geschwisterkindregelung und die dazu gehörigen Beitragstabellen mit Darstellung der Beitragsfreiheit.
- Informationen zu den Gruppenformenin Tageseinrichtungen für Kinder.
Elternbeitrag für die Betreuung in der Kindertagespflege
- Informationen zum ElternbeitragErläuterungen zu Ermäßigungen, Kostenbeteiligung, sowie Geschwisterkindregelung und die dazu gehörigen Beitragstabellen mit Darstellung der Beitragsfreiheit.
- Ausführliche Informationen für Eltern zur Kindertagespflegesowie für Personen, die Tagesmutter bzw. Tagesvater werden möchten.
Weitere Informationen zur Kinderbetreuung in Tageseinrichtungen oder in der Tagespflege
- ElternbeiträgeErläuterungen zu den positiven Einkünften.
- Satzung über die Erhebung von Elternbeiträgen für die Betreuung von Kindern in Tageseinrichtungen, in Tagespflege und im Rahmen der Offenen Ganztagsschule im Primarbereich vom 05.02.2009.


