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51.205 Benutzungsordnung für das Bürgerhaus Wersten der Landeshauptstadt Düsseldorf
vom 25. Januar 1996
Redaktioneller Stand: Januar 2002


Der Rat der Landeshauptstadt Düsseldorf hat am 25. Januar 1996 aufgrund des § 41 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. 7. 1994 (GV NW S. 666/SGV NW 2023) folgende Benutzungsordnung beschlossen:


§ 1 Zweckbestimmung

(1) Das Bürgerhaus Wersten ist insbesondere für Vereine und organisierte Gruppierungen dieses Stadtteils errichtet worden. Die Räume des Hauses sollen ihnen zur Durchführung eigener Aktivitäten, zu denen auch Besucherinnen und Besucher eingeladen werden können, auf Dauer überlassen werden.

(2) Die Räume können während der durch Aushang bekanntgegebenen Zeiten genutzt werden.


§ 2 Mietvertrag

(1) Das Nutzungsverhältnis zwischen der Stadt Düsseldorf und der Mieterin/dem Mieter wird durch einen Mietvertrag geregelt. Die beiderseitigen Rechte und Pflichten werden nach dem anliegenden Muster-Mietvertrag bestimmt, wenn nicht besondere Umstände eine andere Regelung erfordern.

(2) Über die Überlassung der Räume entscheidet der Oberbürgermeister. Er ist berechtigt, im Zweifelsfalle die Entscheidung des Hauptausschusses einzuholen.

(3) In Ausnahmefällen kann von der Benutzungsordnung abgewichen werden, wenn besondere Umstände dies rechtfertigen.


§ 3 Entgelte
geändert durch Ordnung vom 27. 09. 2001, In-Kraft-Treten : 01.01.2002

(1) Die Miete beträgt zwischen 1,25 EUR und 2,50 EUR je Quadratmeter und Monat und wird unter Berücksichtigung des Nutzungszweckes vom Jugendamt festgelegt.

(2) Die Entgelte werden bei Vertragsabschluß fällig.

(3) Heizungskosten sind in den Entgeltsätzen enthalten. Für die Reinigung der überlassenen Räume ist die Mieterin/der Mieter verantwortlich.

Bei Beendigung des Mietverhältnisses sind die Räume in dem Zustand an das Jugendamt zurückzugeben, wie sie übernommen worden sind.

(4) Leistungen der Stadt, die in dieser Benutzungsordnung nicht vorgesehen sind, werden gesondert berechnet.


§ 4 In-Kraft-Treten

Diese Benutzungsordnung tritt erst am 1. Februar 1996 in Kraft.





Düsseldorfer Bürgerhäuser
Bürgerhaus Wersten
Benutzungsordnung für das Bürgerhaus Wersten der Landeshauptstadt Düsseldorf
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