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Ziele und Aufgaben der Kinder- und Jugendarbeit

Nach dem Kinder- und Jugendhilfegesetz sind jungen Menschen die zur Förderung ihrer Entwicklung erforderlichen Angebote der Jugendarbeit zur Verfügung zu stellen. Sie sollen an den Interessen junger Menschen anknüpfen und von ihnen mitbestimmt und mitgestaltet werden. Die Angebote sollen sie zur Selbstbestimmung und gesellschaftlicher Mitverantwortung befähigen und zu sozialem Engagement anregen und hinführen.

Jugendarbeit wird angeboten von Freien Trägern, Jugendverbänden, Jugendinitiativen und dem kommunalen Träger.

Zu den Schwerpunkten der Jugendarbeit gehören:

  • Außerschulische Jugendbildung mit allgemeiner, politischer, sozialer, gesundheitlicher, kultureller, naturkundlicher und technischer Bildung,
  • Jugendarbeit in Sport, Spiel und Geselligkeit,
  • Arbeitswelt-, schul- und familienbezogene Jugendarbeit,
  • Internationale Jugendarbeit,
  • Kinder- und Jugenderholung,
  • Jugendberatung.

Im Jugendfördergesetz des Landes NRW kommt der Jugendverbandsarbeit besondere Bedeutung, durch einen eigenen Paragraphen zu. Dort sind wesentliche Merkmale der Verbandsarbeit beschrieben. Demnach sind die Jugendverbände insbesondere Orte der Selbstorganisation von Kindern und Jugendlichen, in denen die Arbeit gemeinschaftlich gestaltet und verantwortet wird. Sie tragen zur Identitätsbildung von jungen Menschen bei. Zentrale Merkmale sind:

  • Freiwilligkeit,
  • Freiraum ohne Leistungsdruck,
  • Ehrenamt,
  • Mitbestimmung,
  • Selbstorganisation,
  • Jugendpolitisches Mandat und Wertgebundenheit.

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23. Mai 2012 | 14:31 Uhr

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