Konflikte mit dem Gesetz
Beratung Kinderdelinquenz
Kommt ein Kind mit dem Gesetz in Konflikt, spielt die Frage der Autorität der Erwachsenen eine zentrale Rolle. Dies wurde bei Interviews mit betroffenen Familien immer wieder deutlich. In der Beratung durch die Fachstelle für Kinderdelinquenz steht daher das Thema "Erziehung" im Mittelpunkt. Dabei wird unter anderem der Frage nachgegangen: Wie sieht die Beziehung zwischen Eltern und Kindern aus? Wichtige Stichworte sind hier zum Beispiel: "Grenzsetzung", "Regeln", "verwöhnende Haltung der Eltern" und dadurch bedingtes "unangemessenes Anspruchsdenken der Kinder", "Höhe des Taschengeldes" oder der "Wunsch, Statussymbole wie Handys und Markenkleidung besitzen zu wollen".
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Jugendhilfe im Strafverfahren
Mit 14 Jahren werden junge Menschen strafmündig. Das bedeutet, sie müssen, wenn sie Straftaten begangen haben, mit Reaktionen durch die Polizei, Staatsanwaltschaft und Gerichte rechnen.
Die Jugendhilfe im Strafverfahren (früher Jugendgerichtshilfe) berät die Möglichkeiten der Wiedergutmachung, bereitet auf anstehende Gerichtsverfahren vor, begleitet während des gesamten Gerichtsverfahrens und steht den Jugendlichen und jungen Erwachsenen bei den auftretenden Schwierigkeiten durch die entstandene Situation zur Seite. Die Beratung ist kostenlos und wird jedem Jugendlichen und jungem Erwachsenen bis zur Vollendung des 21. Lebensjahres und seiner Familie angeboten.
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