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Aktuelle Themen:

Jugendhilfe im Strafverfahren

Was macht die Jugendhilfe im Strafverfahren?

Jugendgerichtshelferinnen und Jugendgerichtshelfer


  • ... beraten den Beschuldigten und seine Angehörigen während eines Verfahrens,
     
  • ... helfen bei Schwierigkeiten, die sich durch das Verfahren ergeben (zum Beispiel in der Familie, in der Schule, im Freundeskreis oder an der Arbeitsstelle),
     
  • ... interessieren sich für die Persönlichkeit und die besonderen Lebensumstände der Betroffenen,
     
  • ... klären die Beweggründe für die Straftat oder teilen dem Gericht mit, dass die oder der Jugendliche die Straftat bestreitet,
     
  • ... verhelfen dem Gericht zu einer Entscheidung, bei der pädagogische und sozialarbeiterische Gesichtspunkte angemessen berücksichtigt werden können, indem sie dem Gericht die Gesprächsergebnisse in einem "Jugendgerichtshilfebericht" vorlegen und eine mündliche Stellungnahme in der Hauptverhandlung abgeben,
     
  • ... überwachen die von der Staatsanwaltschaft oder vom Gericht erteilten Weisungen und Auflagen,
     
  • ... bieten eine Betreuung während der U-Haft und Haftstrafe an und helfen bei der Wiedereingliederung in die Gemeinschaft,
     
  • ... leisten Hilfestellung bei Wohnungssuche, Arbeitssuche, Schuldenregulierung und Drogenproblemen.
     

Informationen zu Sozialstunden und ambulanten Maßnahmen

Strafverfahren gegen Jugendliche oder junge Erwachsene enden häufig mit Auflagen durch die Staatsanwaltschaft oder durch das Jugendgericht. Für die folgenden Auflagen können dann von der Jugendhilfe im Strafverfahren Einrichtungen bzw. Termine vermittelt werden:

  • Sozialstunden,
    die in gemeinnützigen, caritativen oder ökologischen Einrichtungen abgeleistet werden müssen,
  • Täter-Opfer-Ausgleich,
    bei dem Konflikte zwischen Täter und Opfer außergerichtlich geregelt werden,
  • Betreuungsweisungen,
    wodurch dem Einzelnen in schwierigen Lebenssituationen Hilfestellung gegeben werden soll,
  • Informationsgespräche,
    für Jugendliche, die schwarzgefahren sind ,
  • Informationsgespräche,
    für Jugendliche, die einen Ladendiebstahl begangen haben,
  • Verkehrserziehungskurse,
    bei Straftaten, die mit dem Straßenverkehr zu tun haben,
  • Soziale Gruppenarbeit,
    in der es darum geht, sich mit der Straftat auseinanderzusetzen und sich über die eigenen Chancen und Risiken Klarheit zu verschaffen,
  • Kurse für junge Cannabiskonsumenten
    und Konsumenten von Partydrogen,
  • Besuche in der JVA Geldern,
    um sich über ein Leben in Gefangenschaft realitätsnah zu informieren,
  • Anti-Gewalttrainings und Anti-Aggressivitäts-Trainings
    für Jugendliche oder Heranwachsende, die sich wegen Gewaltdelikten zu verantworten haben.
     
Jugendhilfe im Strafverfahren
Adresse Bogenstraße 39
Fahrplanauskunft
Informationen zur Zugänglichkeit
40200 Düsseldorf
E-Mail jgh@duesseldorf.de
Telefon 0211 89-95111
Sprechzeiten nach Vereinbarung


Jugendhilfe im Strafverfahren
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23. Mai 2012 | 14:38 Uhr

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