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Stadtteilorientierte Familienbildung in Düsseldorf

... nach §16 SGB VIII

Der Jugendhilfeplanungsbericht "Stadtteilorientierte Familienbildung in Düsseldorf nach §16 SGB VIII" wurde in einem umfassenden, gemeinsamen Prozess von Vertretern der Düsseldorfer Familienbildungsträger und des Jugendamtes erarbeitet. Mit dieser Planung wird erstmals eine gemeinsame Basis für die Zusammenarbeit aller beteiligten Institutionen, für die Weiterentwicklung der Angebotsstruktur sowie zur Förderung der Kooperationen mit anderen sozialen Diensten und Einrichtungen geschaffen. Dies ist eine wesentliche Voraussetzung für den aktuellen Aufbau eines Systems wohnortnaher Familienzentren in denen die Familienbildungsträger eine wichtige Funktion übernehmen.
Der Planungsbericht beinhaltet auf Basis einer quantitativen Bestandsaufnahme u.a. eine differenzierte Darstellung hinsichtlich des Leistungsspektrums der Familienbildungseinrichtungen, der Zielgruppen, Ziele, Inhalte, Kooperationen und Vernetzungen sowie gesamtstädtische Planungsaussagen und Maßnahmenvorschläge.

Am Planungsprozess beteiligt waren alle Einrichtungen der Familienbildung - anerkannt nach §15 Weiterbildungsgesetz des Landes NRW
  • Familienbildungsstätte des ASG-Bildungsforums
  • AWO Familienbildungswerk der AWO Familienglobus gGmbH
  • DRK Familienbildungswerk Düsseldorf e.V.
  • efa, evangelische Familienbildung in Düsseldorf
Ebenfalls beteiligt wurden auch alle anderen Einrichtungen der Weiterbildung, Stadtteil- und Familientreffs - außerhalb der vom Land NRW nach dem Weiterbildungsgesetz anerkannten Einrichtungen
  • Kaiserswerther Familienakademie, Kaiserswerther Diakonie
  • Haus für Kinder - Deutscher Kinderschutzbund OV Düsseldorf e.V.
  • Treffpunkt Reisholz, Diakonie in Düsseldorf
  • Stadtteilladen Flingern, Diakonie in Düsseldorf
  • Hell-GA e.V. Mütterzentrum
  • Treffpunkt Garath, Sozialdienst katholischer Frauen und Männer e.V.
  • Verband alleinerziehender Mütter und Väter, VAMV OV Düsseldorf e.V.

Die Volkshochschule Düsseldorf richtet ihr Angebot nicht nach den Vorgaben des SGB VIII aus, sondern hält lediglich Einzelangebote vor. Aus diesem Grund ist vereinbart, dass eine Beteiligung am Planungsprozess nicht erfolgt, sondern zukünftig eine Abstimmung der Angebote nach SGB VIII systematisiert über Zielvereinbarungen zwischen Jugendamt und VHS erfolgt.

Dieser Planungsbericht bezieht sich so auf


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23. Mai 2012 | 14:43 Uhr

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