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Förderung von Kindern in Tageseinrichtungen und in Tagespflege

Die jährlichen Fortschreibungen berücksichtigen sowohl demografische, städtebauliche als auch gesellschaftliche Faktoren. Grundlage der Planungen sind Bedarfseinschätzungen auf der Basis von Einwohnermeldedaten, unter Zugrundelegung einer Nachfragequote für die Kinder im Alter von 3 Jahren bis zum Schuleintritt. Die ständigen Veränderungsprozesse werden als Grundlage für die Absprachen und Vereinbarungen mit den freien Trägern der Jugendhilfe in der Arbeitsgemeinschaft nach §78 SGB VIII berücksichtigt.


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23. Mai 2012 | 14:43 Uhr

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