Planungsbericht Beratungsstellen
Düsseldorfer Beratungsstellen nach SGB VIII - Kinder- und Jugendhilfegesetz
Gesetzliche Grundlage für die Arbeit in den Beratungsstellen ist aufbauend auf den § 27 SGB VIII der § 28 SGB VIII - Erziehungsberatung - im Rahmen der Regelungen zu den Erzieherischen Hilfen § 27 ff SGB VIII sowie § 71 SGB VIII.
Neben § 28 SGB VIII sieht das Kinder- und Jugendhilfegesetz für den Bereich der Beratungsangebote unterschiedliche Schwerpunkte vor:
- § 1 SGB VIII - Allgemeine Ziele der Jugendhilfe
- §§ 17, 18 SGB VIII - Beratung und therapeutische Unterstützung von Kindern / Jugendlichen sowie ihren Eltern und an der Erziehung Beteiligter
- § 16 SGB VIII - Beratung in allgemeinen Fragen der Erziehung und Entwicklung junger Menschen
- §§ 72, 73, 78, 80 SGB VIII - Zusammenarbeit mit Diensten, Einrichtungen und Initiativen aus den Bereichen Jugendhilfe, Schule, Gesundheitswesen
- § 41 SGB VIII - Hilfen für junge Volljährige
Darüber hinaus können den Beratungsstellen gemäß §§ 74, 76 SGB VIII weitere Aufgaben der öffentlichen Jugendhilfe übertragen werden. Beratungsdienste können auf der Grundlage von § 36 SGB VIII bei der individuellen Hilfeplanung mitwirken. Weitere Grundlagen für die Arbeit in Beratungsstellen sind im SGB XII geregelt, durch Ratsbeschlüsse sowie durch Förderrichtlinien des Landes NRW festgelegt. Die gesetzlichen Grundlagen und Richtlinien der jeweiligen Beratungsstellen spiegeln sich in ihren Konzepten, Strukturen, Prozessen und Methoden sowie in den Zielgruppen wieder. Darin zeigen sich Vielfältigkeit und Unterschiede der Beratungsdienste in der Landeshauptstadt Düsseldorf.
Planungsbericht Beratungsstellen
Ansprechpartnerin:
Antje Lieblang-Krause
Tel. 0211.89-96486
antje.lieblangkrause@duesseldorf.de


