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Elternmitwirkung nach dem Kinderbildungsgesetz

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Für Eltern gibt es in den Tageseinrichtungen ihrer Kinder zahlreiche Einfluss- und Mitwirkungsmöglichkeiten. Darunter fallen Gremien wie die Elternversammlung, der Elternbeirat und der Rat der Tageseinrichtungen. Diese sind im Gesetz zur frühen Bildung und Förderung von Kindern (Kinderbildungsgesetz -KiBiz) in Nordrhein-Westfalen festgeschrieben. Diese Vorgaben ist für die Kitas verbindlich und stellen einen wichtigen Bestandteil ihrer Arbeit dar.

Die Elternversammlung wird aus allen Eltern gebildet, deren Kinder die Tageseinrichtung besuchen. Sie kann hinsichtlich pädagogischer Fragen Auskunft verlangen und sich dazu äußern.

Der Elternbeirat wird von der Elternschaft gewählt und vertritt die Angelegenheiten der jeweiligen Gruppe. Die Mitglieder des Elternrates haben die Aufgabe, dreimal im Jahr an den Treffen des Gremiums teilzunehmen und die Zusammenarbeit zwischen Eltern, Fachkräften und dem jeweiligen Träger zu fördern. Der Elternbeirat hat das Recht, über alle wesentlichen Belange, die die Einrichtung betreffen, informiert und bei Neueinstellungen und Kündigungen angehört zu werden.

Der Rat der Tageseinrichtungen besteht aus dem Träger, den Fachkräften und dem Elternbeirat. Er hat die Aufgabe, über die Grundsätze der Erziehungs- und Bildungsarbeit zu beraten und Kriterien für die Aufnahme von Kindern zu vereinbaren. Außerdem kümmert er sich um die notwendige räumliche, sachliche und personelle Ausstattung der Einrichtung.



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23. Mai 2012 | 14:49 Uhr

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