Kindertagespflege - Qualifizierungsmöglichkeiten
Qualifizierungsangebote zur Pflegeerlaubnis
Wenn Sie als Kindertagespflegeperson (Tagesmutter/Tagesvater) tätig werden möchten, brauchen Sie eine Pflegeerlaubnis nach § 43 Sozialgesetzbuch (SGB) VIII. Ein Bestandteil der Voraussetzung hierzu ist die Teilnahme an entsprechenden Qualifizierungsangeboten. Auch im Haushalt der Kindeseltern tätige Kindertagespflegepersonen (Kinderfrauen) benötigen einen Qualifizierungsnachweis.
| Pflegeerlaubnis | Umfang der Qualifizierung |
|---|---|
| 1 Kind, bis zu 3 oder bis zu 5 Kindern | 160 Unterrichtsstunden inklusive Erste-Hilfe Kurs |
| pädagogische Fachkräfte | 80 Unterrichtsstunden inklusive Erste-Hilfe Kurs |
| kindbezogen | 30 Unterrichtsstunden inklusive Erste-Hilfe Kurs |
| Kinderfrauen | 160 Unterrichtsstunden inklusive Erste-Hilfe Kurs |
(Eine Unterrichtsstunde = 45 Minuten)
Eine Pflegeerlaubnis wird für fünf Jahre erteilt. Wenn Sie Ihre Betreuungstätigkeit nach Ablauf dieser Zeit weiter fortsetzen wollen, benötigen Sie einen Nachweis über die Teilnahme an fachbezogenen Fortbildungen im Umfang von insgesamt 50 Unterrichtsstunden.
Beratung:
Zu allen Fragen des Themenbereiches Kindertagespflege und Qualifizierung können Sie sich bei den in Düsseldorf tätigen Fachberatungsstellen, Weiterbildungsträgern und dem Jugendamt ausführlich beraten lassen.
Anmeldung:
Die Anmeldung erfolgt direkt bei den jeweiligen Anbietern. Grundvoraussetzung ist ein abgeschlossener Hauptschulabschluss und die Empfehlung zur Teilnahme von der von Ihnen gewählten Fachberatungsstelle.
Alle Qualifizierungsangebote in diesem Programm sind als Nachweise für die Voraussetzung zur Pflegeerlaubnis anerkannt.
Übersicht Qualifizierung
Qualifizierungsangebote
30 Stunden Kurs,
familiennah
80 Stunden Kurs
160 Stunden Kurs
Fortbildungsangebote
Informationen
Tagesmütter-/
Tagesvätertreff
Adressen
Fachberatungsstellen
Bildungsträger

