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Kindertagespflege - Qualifizierungsmöglichkeiten

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Qualifizierungsangebote zur Pflegeerlaubnis

Wenn Sie als Kindertagespflegeperson (Tagesmutter/Tagesvater) tätig werden möchten, brauchen Sie eine Pflegeerlaubnis nach § 43 Sozialgesetzbuch (SGB) VIII. Ein Bestandteil der Voraussetzung hierzu ist die Teilnahme an entsprechenden Qualifizierungsangeboten. Auch im Haushalt der Kindeseltern tätige Kindertagespflegepersonen (Kinderfrauen) benötigen einen Qualifizierungsnachweis.

Umfang der nachzuweisenden Qualifizierungen
Pflegeerlaubnis Umfang der Qualifizierung
1 Kind, bis zu 3 oder bis zu 5 Kindern 160 Unterrichtsstunden inklusive Erste-Hilfe Kurs
pädagogische Fachkräfte 80 Unterrichtsstunden inklusive Erste-Hilfe Kurs
kindbezogen 30 Unterrichtsstunden inklusive Erste-Hilfe Kurs
Kinderfrauen 160 Unterrichtsstunden inklusive Erste-Hilfe Kurs

(Eine Unterrichtsstunde = 45 Minuten)

Eine Pflegeerlaubnis wird für fünf Jahre erteilt. Wenn Sie Ihre Betreuungstätigkeit nach Ablauf dieser Zeit weiter fortsetzen wollen, benötigen Sie einen Nachweis über die Teilnahme an fachbezogenen Fortbildungen im Umfang von insgesamt 50 Unterrichtsstunden.

Beratung:

Zu allen Fragen des Themenbereiches Kindertagespflege und Qualifizierung können Sie sich bei den in Düsseldorf tätigen Fachberatungsstellen, Weiterbildungsträgern und dem Jugendamt ausführlich beraten lassen.

Anmeldung:

Die Anmeldung erfolgt direkt bei den jeweiligen Anbietern. Grundvoraussetzung ist ein abgeschlossener Hauptschulabschluss und die Empfehlung zur Teilnahme von der von Ihnen gewählten Fachberatungsstelle.
Alle Qualifizierungsangebote in diesem Programm sind als Nachweise für die Voraussetzung zur Pflegeerlaubnis anerkannt.


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23. Mai 2012 | 14:51 Uhr

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