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Jugendschutz für Kinder und Jugendliche

Ihr habt bestimmt viele Fragen zum Jugendschutz, die selbst eure Eltern kaum beantworten können. Hier findet ihr Antworten.

Wann kann ich was bei wem erhalten oder kaufen?

Womöglich habt ihr schon einige Gespräche mit euren Eltern über das Taschengeld geführt. Bei der Frage über die Höhe sind dabei natürlich die familiären Einkommensverhältnisse entscheidend. Aber vielleicht stellen sich eure Eltern selbst die Frage, ab welchem Alter sie euch wie viel Taschengeld geben sollen.

Wenn ihr dann Taschengeld erhaltet, stellt sich die Frage, ab welchem Alter ihr euch selbst etwas kaufen könnt und wann ihr eure Eltern fragen müsst?

Häufig kommen auch Fragen nach euren Rechten in einem Arbeitsverhältnis. Diese und andere Antworten werden wir euch hier demnächst ausführlicher beantworten. Bis dahin steht euch Herr Kasch vom Jugendamt gern telefonisch zur Verfügung.

Ansprechpartner für eure Anfragen

Was darf ich ab wann und wo?

Weitere Fragen zu euren Rechten in Bezug auf Tanzen gehen, Alkohol trinken, Zigaretten rauchen, Spielhallen oder Kinobesuchen beantwortet das DJ-Team des Ordnungs- und Servicedienstes (OSD) im Ordnungsamt.


Kinder- und Jugendschutz
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23. Mai 2012 | 14:56 Uhr

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