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Was ist ein Vormund, ...

... was sind Pflegerinnen und Pfleger?

Bis du volljährig bist, muss jemand die Verantwortung für dich übernehmen und dafür sorgen, dass es dir gut geht.

Normalerweise sind dafür natürlich die Eltern da, aber manchmal können oder wollen die Eltern das nicht, weil sie entweder krank sind oder ihren Kindern schaden. Wenn das so ist und die Eltern ändern ihr Verhalten nicht, beauftragt das Gericht einen Vormund oder Pfleger damit, die Verantwortung für diese Kinder zu übernehmen. Vormund/Vormundschaft bedeutet dabei, dass die Eltern gar keine Rechte mehr haben, für ihr Kind Entscheidungen zu treffen. Pfleger/Pflegschaft heißt, dass den Eltern einzelne Entscheidungen entzogen sind, also darf beispielsweise dann nur die Pflegerin oder der Pfleger entscheiden, wo das Kind lebt. Der Die Pflegerin oder der Pfleger arbeitet auch mit Ärztinnen und Ärzten zusammen und verwaltet das Geld.

Zuerst wird überlegt, ob ein Verwandter, ein Bekannter der Familie oder vielleicht eine Lehrerin oder ein Lehrer für diese Aufgabe infrage kommt. Wenn das Jugendamt niemanden findet, übernehmen diese Aufgabe Frauen und Männer im Jugendamt (die Amtsvormünder), in Düsseldorf auch Mitarbeiter der Diakonie und des Katholischen Sozialdienstes (Vereinsvormünder).

Wenn du über das Thema noch mehr wissen willst, klick den folgenden Link an. Da findest du komplette Informationen mit weiteren Links:

Du kannst auch telefonisch Informationen bekommen.

Servicenummer der Amtsvormünder


  • 0211.89-98930
     


Vormundschaft

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23. Mai 2012 | 14:59 Uhr

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