Bei fehlender Leichtflüssigkeitsabscheideranlage gelangen anfallende Leichtflüssigkeiten über die private Kanalisation in die öffentliche Abwasseranlage. Dort kann sich ein hochexplosives Gasgemisch bilden, welches das in der Abwasseranlage tätige Personal gefährdet. Zudem wird die Reinigungsleistung der Klärwerke stark beeinträchtigt. Zur Sicherstellung der ordnungs- und satzungsmäßigen Abwasserbeseitigung hat der Anschlussnehmer gemäß § 5 der Abwassersatzung 6 Wochen vor dem Einbau der Abscheideranlage beim Stadtentwässerungsbetrieb unter Vorlage von prüffähigen Entwässerungszeichnungen eine Anschlussgenehmigung einzuholen. Gemäß der Abwassersatzung müssen Leichtflüssigkeitsabscheider von Fachfirmen bemessen und erstellt werden. Die Abscheideranlage ist so zu bemessen und zu betreiben, dass die in § 7 der Abwassersatzung angegebenen Grenzwerte eingehalten werden. Vor Inbetriebnahme der Abscheideranlage ist diese nach Terminabsprache mit dem Stadtentwässerungsbetrieb kontrollieren zu lassen.

Eine Leichtflüssigkeitsabscheiderreinigung kann durch den Stadtentwässerungsbetrieb Düsseldorf nicht angeboten werden.

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Voraussetzungen

Keine

Erforderliche Unterlagen

Keine

Wie können Sie die Dienstleistung in Anspruch nehmen?

Die Entleerung der Leichtflüssigkeitsabscheideranlage erfolgt durch zertifizierte Fachunternehmen (Umweltservice) für gefährliche Abfälle.

Formulare

Es sind keine Formulare abrufbar
Die Beantragung kann nicht telefonisch erfolgen.

Kontakt

Öffnungszeiten nach Vereinbarung
Telefon 0211 89-26712, 89-22722
E-Mail sebd.kundeninfo@duesseldorf.de
Hausanschrift Auf'm Hennekamp 47 Parkhäuser
Briefpostanschrift Landeshauptstadt Düsseldorf
Stadtentwässerungsbetrieb
Abt. Grundstücksentwässerung
40200 Düsseldorf
Christoph Schwertfechter Tel. 0211 89-26712
Fax 0211 89-29214
christoph.schwertfechter@duesseldorf.de
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