Stadtentwässerungsbetrieb - Dichtheitsprüfungen
Dichtheitsprüfungen
Hinweis:
Am 05.03.2013 wurde das Landeswassergesetz geändert und trat am 15.03.2013 in Kraft.
Der §61a wurde ersatzlos aus dem Landeswassergesetz gestrichen.
In dem geänderten Landeswassergesetz gibt es keine Angaben zu Art und Umfang der Überprüfung, Fristen, Sachkundige usw. Hierzu muss das zuständige Ministerium erst eine Rechtsverordnung erlassen. Bis zur Vorlage der Rechtsverordnung können keine Auskünfte zur rechtlichen Situation bezüglich der Dichtheitsprüfung gegeben werden, da nicht bekannt ist, wie diese aussieht.
Sobald dem Stadtentwässerungsbetrieb die Rechtsverordnung vorliegt, werden wir alle Informationen zur Dichtheitsprüfung auf dem Internetportal der Stadt veröffentlichen.
Wir empfehlen Ihnen zunächst mit der Dichtheitsprüfung abzuwarten


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