Stadtentwässerungsbetrieb - Sachkunde
Wer darf mit der erforderlichen Prüfung beauftragt werden, wer darf sie durchführen?
Die Dichtheitsprüfung darf nur von sachkundigen Personen mit entsprechender Geräteausstattung durchgeführt werden. Wer sachkundig ist, legt der Runderlass des Ministeriums für Umwelt und Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz fest.
Die Feststellung der Sachkunde erfolgt durch
- die Industrie- und Handelskammern in NRW
- die Handwerkskammern des Westdeutschen Handwerkskammertags
- die Ingenieurkammer-Bau Nordrhein-Westfalen
Eine einheitliche Liste der Sachkundigen des Landes NRW, wird auf der Internetseite des Landesamtes für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz geführt. Die Stadt Düsseldorf hat nicht das Recht, eigenständig Sachkundige zu benennen.


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