Stadtentwässerungsbetrieb - Trennverfahren
Welche Leitungen sind zu prüfen?
Nach § 61 a des Landeswassergesetz von Nordrhein-Westfalen (LWG-NRW) müssen alle im Erdreich oder unzugänglich verlegten Abwasserleitungen zum Sammeln oder Fortleiten von Schmutzwasser oder mit diesem vermischten Niederschlagswasser, auf Veranlassung des Grundstückseigentümers, auf Dichtheit untersucht werden. Dazu gehören die Grundleitungen (= unzugänglich auf dem Grundstück im Erdreich oder Baukörper verlegte Leitungen), der Revisionsschacht oder Revisionsöffnung, sowie der Anschlusskanal, welcher vom öffentlichen Straßenkanal bis einschließlich ersten Revisionsöffnung beziehungsweise Revisionsschacht auf dem Grundstück reicht. Diese Überprüfungspflicht gilt auch für Abwasserleitungen, die Schmutzwasser einer Kleinkläranlage oder einer abflusslosen Grube zuführen.
Grundsätzlich gilt, dass nach der Düsseldorfer Abwassersatzung die Grundleitungen wie auch der Anschlusskanal dem Grundstückseigentümer gehören. Diese und weitere wichtige Regelungen, insbesondere zum Anschlusskanal, finden Sie in der Düsseldorfer Abwassersatzung.
Im Stadtgebiet Düsseldorf gibt es zwei Entwässerungsverfahren, das Mischverfahren zu 80 % und das Trennverfahren zu 20%. Die beiden Schaubilder veranschaulichen den Unterschied der beiden Verfahren.
Das Trennverfahren
Beim Trennverfahren werden Schmutz- und Niederschlagswasser getrennt gesammelt und fortgeleitet. Dies ist an den zwei, jeweils dicht nebeneinander liegenden Schachtdeckeln in der Straße gut zu erkennen. Das Schmutzwasser wird im Klärwerk gereinigt und das Regenwasser wird ortsnah in ein Gewässer eingeleitet.
Bei diesem Entwässerungsverfahren müssen nach § 61a LWG NRW nur die Schmutzwasser führenden Leitungen, einschließlich der dazu gehörenden Revisionsschächte beziehungsweise Revisionsöffnungen auf Dichtheit geprüft werden.
Sinnvoll ist es jedoch auch die Regenwasserleitungen auf Dichtheit zu prüfen, damit bei Starkregen oder Rückstau im öffentlichen Kanal keine Schäden durch drückendes Regenwasser entstehen.
Das Mischverfahren
Beim Mischverfahren werden Schmutz- und Niederschlagswasser zusammen in einem Kanal gesammelt und zum Klärwerk fortgeleitet und dort gereinigt. Bei diesem Verfahren müssen alle unzugänglich verlegten Abwasserleitungen einschließlich der dazu gehörenden Revisionsschächte oder Revisionsöffnungen auf Dichtheit geprüft werden. Zusätzlich sind die Regenwasser führenden Leitungen bis zur möglichen Rückstauebene, dies ist in der Regel die Straßenoberkante, auf Dichtheit zu prüfen.
Wer darf mit der erforderlichen Prüfung beauftragt werden, wer darf sie durchführen?
Die Dichtheitsprüfung darf nur von sachkundigen Personen mit entsprechender Geräteausstattung durchgeführt werden. Wer sachkundig ist, legt der Runderlass des Ministeriums für Umwelt und Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz fest.
Die Feststellung der Sachkunde erfolgt durch
- die Industrie- und Handelskammern in NRW
- die Handwerkskammern des Westdeutschen Handwerkskammertags
- die Ingenieurkammer-Bau Nordrhein-Westfalen
Eine einheitliche Liste der Sachkundigen des Landes NRW, wird auf der Internetseite des Landesamtes für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz geführt. Die Stadt Düsseldorf hat nicht das Recht, eigenständig Sachkundige zu benennen. Sachkundige


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