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Anträge für Gewerbe und Industrie
Beim Antrag für ein gewerblich, beziehungsweise industriell genutztes Grundstück sind die folgenden Unterlagen zusätzlich einzureichen
- Erläuterung der Produktionsart
- Erläuterung zu Abwasservorbehandlungsanlagen
- Art und Zusammensetzung des Abwassers
Für die Einleitung von gewerblichen beziehungsweise industriellen Abwässern sind die in § 7 der Satzung über die Abwasserbeseitigung der Grundstücke angegebenen Grenzwerte beziehungsweise Anforderungen jederzeit einzuhalten.
| Download | |
| Download | Merkblatt für industrielles und gewerbliches Abwasser |
| Kontakt | |
| Telefon | 0211.89-22722 |
| sebd.kundeninfo@duesseldorf.de | |
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