Allgemeines Aufbauseminar zum Punkteabbau
Dieser Kurs wird von eigens hierfür anerkannten Fahrlehrern durchgeführt: Verzeichnis der Fahrlehrer in Düsseldorf mit der Erlaubnis zur Durchführung von Aufbauseminaren(ASP)
Ein Seminar umfasst 4 Sitzungen zu je 135 Minuten und eine Fahrprobe von 30 Minuten Dauer. An einem Aufbauseminar müssen mindestens 6 und dürfen nicht mehr als 12 Personen teilnehmen. In den Sitzungen werden unter anderem Themen wie Verkehrssicherheit, Fahrphysik oder Gefahrenlehre besprochen. Ziel und Inhalt des Aufbauseminars ist es, sich mit den Ursachen und Hintergründen der einzelnen Zuwiderhandlungen selbstkritisch auseinanderzusetzen, um zukünftig ein Kraftfahrzeug sicherer und verkehrsgerecht im öffentlichen Straßenverkehr führen zu können, so dass weitere Zuwiderhandlungen vermieden werden.
Teilnahmevoraussetzung ist, dass Sie keine Fahrt unter Alkohol- beziehungsweise Drogeneinfluss begangen haben und als Führerscheininhaber nicht mehr als 17 Punkte in Flensburg haben. Wenn Sie eine Trunkenheitsfahrt oder eine Fahrt unter Betäubungsmitteleinfluss begangen haben, können Sie nur dann einen Punkterabatt erhalten, wenn Sie ein besonderes Aufbauseminar besuchen. Auch wenn Sie Inhaber einer Fahrerlaubnis auf Probe sind, dürfen Sie nicht an einem allgemeinen Aufbauseminar zum Punkteabbau teilnehmen, sondern müssen das Aufbauseminar für Fahranfänger besuchen.
Wenn Ihre Teilnahme an einem allgemeinen Aufbauseminar durch die Fahrerlaubnisbehörde angeordnet wurde, dann beachten Sie bitte, dass die Frist zur Vorlage der Teilnahmebescheinigung unbedingt eingehalten werden muss, da ansonsten die Fahrerlaubnis entzogen wird. Melden Sie sich deshalb umgehend bei einem Kursanbieter an!
Wenn Sie freiwillig zum Zweck des Punkteabbaus an einem allgemeinen Aufbauseminar teilnehmen wollen, muss die Teilnahmebescheinigung spätestens drei Monate nach Abschluss des Aufbauseminars bei der Fahrerlaubnisbehörde vorgelegt werden, weil sonst kein Punkteabzug mehr vorgenommen werden darf.
Bei freiwilliger Teilnahme an einem Aufbauseminar sowie der rechtzeitigen Vorlage der Teilnahmebescheinigung wird bis zu einem Punktestand von 8 Punkten ein "Rabatt" von 4 Punkten, bis zu einem Punktestand von 13 Punkten ein "Rabatt" von 2 Punkten gewährt. Diese Gutschrift ist nur einmal innerhalb von 5 Jahren möglich. Ein Punkterabatt ist nicht möglich, wenn Sie innerhalb der letzten 5 Jahre bereits an einem Aufbauseminar im Rahmen des Probe-Führerscheins teilgenommen haben oder mit 14 Punkten oder mehr im Verkehrszentralregister erfasst sind.

