Begleitetes Fahren ab 17
17-jährige Jugendliche, die ihre Fahrprüfung bestanden haben, dürfen bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres gemeinsam mit einer Begleitperson fahren. Das Fahren unter 18 ist allerdings an Auflagen und Bedingungen geknüpft.
Die oder der Jugendliche muss einen Antrag auf begleitetes Fahren stellen. Außerdem müssen die Begleitpersonen eine entsprechende Erklärung unterzeichnen.
Die Begleitperson soll den Jugendlichen als Ansprechpartner zu Verfügung stehen, um Sicherheit beim Führen des Kraftfahrzeugs zu vermitteln. Zur Erfüllung dieser Aufgabe soll die begleitende Person Rat erteilen oder kurze Hinweise geben.
Die Prüfbescheinigung ist nur in Deutschland und nur für die Fahrerlaubnisklassen B oder BE gültig. Im Ausland dürfen die Jugendlichen nicht fahren.
Voraussetzungen
- Es müssen alle Voraussetzungen für die erstmalige Erteilung eines Führerscheins der Klasse B oder BE vorliegen, und der Hauptwohnsitz muss in Düsseldorf sein. Die Ersterteilung kann auch im Rahmen der Umschreibung einer ausländischen Fahrerlaubnis erfolgen.
- Der Antrag auf begleitetes Fahren kann frühestens mit 16 1/2 Jahren gestellt werden. Er ist gemeinsam mit dem Erstantrag auf einen Führerschein zu stellen. Mit 18 wird dann ein regulärer Führerschein ausgestellt und die Prüfbescheinigung wird zurückgegeben.
- Bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres darf der Fahranfänger nur mit einer erfahrenen Begleitperson fahren.
Für diese Begleitperson gelten folgende Vorgaben:
- Sie muss ihren eigenen Führerschein mitführen und bei Kontrollen auf Verlangen vorzeigen
- Sie darf nicht unter Alkoholeinfluss (0,25 mg / l oder mehr Atemalkohol oder 0,5 Promille oder mehr Blutalkohol) oder unter Betäubungsmittelwirkung stehen. Verstöße gegen die Auflagen führen zur unverzüglichen Einziehung der Prüfbescheinigung.
- Sie muss namentlich in der Prüfbescheinigung eingetragen sein. Es können auch mehrere Begleitpersonen eingetragen werden.
- Sie muss mindestens 30 Jahre alt sein.
- Sie muss seit mindestens 5 Jahren eine Fahrerlaubnis der Klasse B (früher Klasse 3) besitzen.
- Sie muss sich damit einverstanden erklären, dass die Führerscheinstelle eine Registerauskunft einholt. Begleitpersonen dürfen nicht mehr als 3 Punkte im Verkehrszentralregister haben.
- Sie muss ihren eigenen Führerschein mitführen und bei Kontrollen auf Verlangen vorzeigen
Erforderliche Unterlagen
- Es müssen alle Voraussetzungen für die erstmalige Erteilung eines Führerscheines der Klasse B oder BE vorliegen.
- Antrag auf "Begleitetes Fahren ab 17" mit Unterschrift der gesetzlichen Vertreter beziehungsweise der Eltern.
- Einverständniserklärung der Begleitperson oder der Begleitpersonen mit deren jeweiliger Unterschrift.
- Kopie des Führerscheins (Vorder- und Rückseite) jeder angegebenen Begleitperson, von der eine Einverständniserklärung vorliegt.
- Bestandene Fahrprüfung
Prüfbescheinigung für Jugendliche
Wenn Jugendlichen auf Antrag das begleitende Fahren gestattet wird, bekommen sie eine Prüfbescheinigung. Da der reguläre Führerschein erst mit 18 ausgestellt werden kann, ist die Prüfbescheinigung solange der Nachweis für die Erlaubnis des begleitenden Fahrens.
Die Prüfbescheinigung verliert mit der Zusendung des Kartenführerscheins ihre Gültigkeit.
Wie können Sie die Dienstleistung in Anspruch nehmen?
Ihre persönliche Vorsprache ist erforderlich.Formulare
- Fahren ab 17 in Begleitung - Anlage 1 - Antrag
- Fahren ab 17 in Begleitung - Anlage 2 - Begleitperson
Fragen zu Sicherheit, Datenschutz, usw. bei Formularen?
Die Beantragung kann nicht telefonisch erfolgen.
Bearbeitungszeitraum
Was ist zu bezahlen?
Überprüfung der Begleitperson: pro Begleitperson 10 Euro
Prüfbescheinigung (Führerschein ab 17): 7,70 Euro
Die Möglichkeit der Bezahlung mit Bargeld kann in der bisher gewohnten Form (Betrieb von 3 Kassenautomaten) nicht mehr angeboten werden. Halten Sie daher bitte Ihre EC-Karte bereit.
Befreiungen
NeinErmäßigungen
NeinWeiterführende Informationen
Kontakt
| Öffnungszeiten | Mo, Di, 7.30-13.00 Uhr
Do 7.30-18.00 Uhr Mi, Fr 7.30-13.00 Uhr Öffnungszeiten bei vorheriger Terminvereinbarung: Mo, Di 7.30-16.00 Uhr Do 7.30-18.00 Uhr Mi, Fr 7.30-13.00 Uhr Rückrufservice |
| Telefon 0211 | 89-91 |
| Telefax 0211 | 89-27069, 89-29187 |
|
fuehrerscheinstelle@duesseldorf.de |
|
| Hausanschrift | Höherweg 101
40233 Düsseldorf Parkhäuser |
| Briefpostanschrift | Landeshauptstadt Düsseldorf
Amt für Einwohnerwesen
40200 DüsseldorfAbteilung Straßenverkehrsamt |
| Im Überblick | Amt für Einwohnerwesen
Abteilung Straßenverkehrsamt |

