Bundeswehrführerschein
Führerscheine der Bundeswehr können in einen zivilen Führerschein umgeschrieben werden.
Voraussetzungen
Der Antrag kann nur am Hauptwohnsitz gestellt werden.Erforderliche Unterlagen
- Personalausweis oder Reisepass
- Bundeswehrführerschein (nach der Entlassung von der Bundeswehr die Bescheinigung über die erteilte Fahrerlaubnis)
- Sofern vorhanden, der Zivilführerschein
- ein Lichtbild (biometrisch)
(Mindestgröße 35 x 45 Milimeter ohne Kopfbedeckung)
Wie können Sie die Dienstleistung in Anspruch nehmen?
Ihre persönliche Vorsprache ist erforderlich.Formulare
Es sind keine Formulare abrufbar.Die Beantragung kann nicht telefonisch erfolgen.
Bearbeitungszeitraum
Die Bearbeitungsdauer beträgt circa 4 bis 6 Wochen.
Was ist zu bezahlen?
Die Gebühr beträgt 35 Euro.
Die Möglichkeit der Bezahlung mit Bargeld kann in der bisher gewohnten Form (Betrieb von 3 Kassenautomaten) nicht mehr angeboten werden. Halten Sie daher bitte Ihre EC-Karte bereit.
Befreiungen
NeinErmäßigungen
NeinKontakt
| Öffnungszeiten | Mo-Fr 7.30-13.00 Uhr
Öffnungszeiten bei vorheriger Terminvereinbarung: Mo, Di 7.30-16.00 Uhr Do 7.30-18.00 Uhr Mi, Fr 7.30-13.00 Uhr Rückrufservice |
| Telefon 0211 | 89-91 |
| Telefax 0211 | 89-27069 |
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fuehrerscheinstelle@duesseldorf.de |
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| Hausanschrift | Höherweg 101
40233 Düsseldorf Parkhäuser |
| Briefpostanschrift | Landeshauptstadt Düsseldorf
Amt für Einwohnerwesen
40200 DüsseldorfAbteilung Straßenverkehrsamt |
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Abteilung Straßenverkehrsamt |

