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Erwerb oder Erweiterung eines Führerscheines

2012-04-02T13:18:58+00:00 99001007,99001007112700 Erwerb oder Erweiterung eines Führerscheines

Um auf öffentlichen Verkehrsflächen ein Kraftfahrzeug zu führen, brauchen Sie einen Führerschein. Der Führerschein wird in verschiedene Führerscheinklassen unterteilt. Je nachdem, welche Führerscheinklasse Sie erwerben möchten, müssen Sie unterschiedliche Unterlagen beibringen.

Wenn Sie die erstmalige Erteilung einer Fahrerlaubnis beantragen oder Ihre Fahrerlaubnis um eine bislang noch nicht erworbene Klasse erweitern möchten, hilft Ihnen die nachstehende Aufstellung weiter.

Voraussetzungen

Der Hauptwohnsitz muss in Düsseldorf sein.

Mindestalter:

  • 16 Jahre für die Klassen A1, M, L und T

  • 18 Jahre für die Klassen B, BE, C1, C, C1E, CE, D1, D1E, D und DE

Erforderliche Unterlagen

Die Unterlagen richten sich nach der entsprechenden Fahrerlaubnisklasse. Eine Übersicht über die einzelnen Führerscheinklassen und Fahrberechtigungen finden Sie auf der Seite des Bundesministeriums für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung (BMVBS):
Fahrerlaubnisklassen

Klasse A1, A, M/L/T, B/BE
(Alte Klasse 3 - bis 3,5 t)

  • Personalausweis oder Pass

  • ein Lichtbild (biometrisch)
    (Mindestgröße 35 x 45 Millimeter ohne Kopfbedeckung)

  • Sehtestbescheinigung

  • Nachweis über die Unterweisung in Sofortmaßnahmen am Unfallort (nur bei erstmaliger Erteilung einer Fahrerlaubnis)

  • Name und Anschrift Ihrer Fahrschule


Klasse C1/C1E, C/CE, D1/D1E, D/DE
(jeweils Vorbesitz der Klasse B erforderlich)

  • Personalausweis oder Pass

  • ein Lichtbild (biometrisch)
    (Mindestgröße 35 x 45 Millimeter ohne Kopfbedeckung)

  • Ärztliche Eignungsuntersuchung nach Anlage 5 Nr. 1 der Fahrerlaubnis-Verordnung

  • Augenärztliches Gutachten nach Anlage 6 der Fahrerlaubnisverordnung

  • Klassen D1/D1E, D/DE: bei erstmaliger Beantragung oder ab dem 60. Lebensjahr
    "Leistungstest" nach Anlage 5 Nummer 2 der Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV)

  • Nachweis über die Ausbildung in Erster Hilfe

  • Name und Anschrift Ihrer Fahrschule

  • Bitte beachten Sie auch die Hinweise zum
    Berufskraftfahrer-Qualifikationsgesetz

Wie können Sie die Dienstleistung in Anspruch nehmen?

Ihre persönliche Vorsprache ist erforderlich.

Formulare

Fragen zu Sicherheit, Datenschutz, usw. bei Formularen?



Die Beantragung kann nicht telefonisch erfolgen.

Bearbeitungszeitraum

Sie können den Antrag bereits 6 Monate vor dem Erreichen des Mindestalters stellen.

Für den Antrag müssen Sie mit einer Bearbeitungszeit von circa 4 bis 6 Wochen rechnen, in denen die vorgeschriebenen Ermittlungen durchgeführt werden.

Was ist zu bezahlen?

Die Gebühr beträgt 42,60 bis 55,60 Euro.
Für die Eintragung der Schlüsselnummer 95 nach dem Berufskraftfahrer-Qualifikationsgesetz ist eine zusätzliche Gebühr in Höhe von 28,60 Euro erforderlich.

Die Möglichkeit der Bezahlung mit Bargeld kann in der bisher gewohnten Form (Betrieb von 3 Kassenautomaten) nicht mehr angeboten werden. Halten Sie daher bitte Ihre EC-Karte bereit.

Befreiungen

Nein

Ermäßigungen

Nein

Kontakt

Öffnungszeiten Mo-Fr 7.30-13.00 Uhr


Öffnungszeiten bei vorheriger
Terminvereinbarung:
Mo, Di 7.30-16.00 Uhr
Do 7.30-18.00 Uhr
Mi, Fr 7.30-13.00 Uhr

Rückrufservice
Telefon 0211 89-91
Telefax 0211 89-29107
E-Mail fuehrerscheinstelle@duesseldorf.de
Hausanschrift Höherweg 101
40233 Düsseldorf
Parkhäuser
Briefpostanschrift Landeshauptstadt Düsseldorf
Amt für Einwohnerwesen
Abteilung Straßenverkehrsamt
33
40200 Düsseldorf
Im Überblick Amt für Einwohnerwesen
Abteilung Straßenverkehrsamt



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23. Mai 2012 | 15:29 Uhr

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