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Fahrerkarte bei digitalem Kontrollgerät

2012-04-13T15:28:14+00:00 99000236 Fahrerkarte bei digitalem Kontrollgerät

Seit 2005 können in Neufahrzeuge digitale Kontrollgeräte eingebaut werden. Das digitale Kontrollgerät löst somit die bisher eingebauten Fahrtenschreiber ab. Damit diese Geräte bedient werden können, benötigen Kraftfahrer eine Fahrerkarte. Auf dieser werden alle notwendigen Daten in einem Chip gespeichert.

Fahrerkarten können bei den Fahrerlaubnisbehörden des Hauptwohnsitzes beantragt werden.

Werkstatt- und Unternehmerkarten werden nicht bei der Fahrerlaubnisbehörde beantragt, diese können online (www.digiko.nrw.de) beantragt werden.

Für Anträge auf Werkstatt- und Unternehmerkarten in Papierform ist die Bezirksregierung Düsseldorf, Cecilienallee 2 zuständig.

Voraussetzungen

Folgende Personen können eine Fahrerkarte beantragen:

  • Inländische Fahrerlaubnisinhaber, die im Besitz des neuen Kartenführerscheins sind

  • Inhaber einer Fahrerlaubnis eines Mitgliedstaates der Europäischen Union oder eines anderen Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum (EWR)

Erforderliche Unterlagen

  • Personalausweis oder Reisepass

  • Kartenführerschein oder Führerschein eines Mitgliedstaates der Europäischen Union (Kartenführerschein)

  • ein biometrisches Lichtbild
    (Mindestgröße 35 x 45 Millimeter ohne Kopfbedeckung)

  • bei der Verlängerung einer abgelaufenen Fahrerkarte:
    die bisherige Fahrerkarte. Der Antrag muss spätestens 15 Werktage und darf frühestens 6 Monate vor Ablauf der Fahrerkarte gestellt werden. Die Gültigkeit der neuen Karte schließt unmittelbar an das Ablaufdatum der alten Karte an. Bitte beachten Sie, dass die abgelaufene Fahrerkarte zusätzlich zu der neuen Fahrerkarte noch für mindestens 28 Tage mitgeführt werden muss.

Wie können Sie die Dienstleistung in Anspruch nehmen?

Ihre persönliche Vorsprache ist erforderlich.

Formulare

Es sind keine Formulare abrufbar.

Die Beantragung kann nicht telefonisch erfolgen.

Bearbeitungszeitraum

Die Bearbeitungsdauer beträgt circa 5 Werktage.

Was ist zu bezahlen?

Die Gebühr beträgt 44 Euro.

Die Möglichkeit der Bezahlung mit Bargeld kann in der bisher gewohnten Form (Betrieb von 3 Kassenautomaten) nicht mehr angeboten werden. Halten Sie daher bitte Ihre EC-Karte bereit.

Befreiungen

Nein

Ermäßigungen

Nein

Kontakt

Öffnungszeiten Mo-Fr 7.30-13.00 Uhr


Öffnungszeiten bei vorheriger
Terminvereinbarung:
Mo, Di 7.30-16.00 Uhr
Do 7.30-18.00 Uhr
Mi, Fr 7.30-13.00 Uhr

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Telefon 0211 89-91
Telefax 0211 89-27069, 89-29187
E-Mail fuehrerscheinstelle@duesseldorf.de
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23. Mai 2012 | 15:29 Uhr

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