Fahrerkarte bei digitalem Kontrollgerät
Seit 2005 können in Neufahrzeuge digitale Kontrollgeräte eingebaut werden. Das digitale Kontrollgerät löst somit die bisher eingebauten Fahrtenschreiber ab. Damit diese Geräte bedient werden können, benötigen Kraftfahrer eine Fahrerkarte. Auf dieser werden alle notwendigen Daten in einem Chip gespeichert.
Fahrerkarten können bei den Fahrerlaubnisbehörden des Hauptwohnsitzes beantragt werden.
Werkstatt- und Unternehmerkarten werden nicht bei der Fahrerlaubnisbehörde beantragt, diese können online (www.digiko.nrw.de) beantragt werden.
Für Anträge auf Werkstatt- und Unternehmerkarten in Papierform ist die Bezirksregierung Düsseldorf, Cecilienallee 2 zuständig.
Voraussetzungen
Folgende Personen können eine Fahrerkarte beantragen:- Inländische Fahrerlaubnisinhaber, die im Besitz des neuen Kartenführerscheins sind
- Inhaber einer Fahrerlaubnis eines Mitgliedstaates der Europäischen Union oder eines anderen Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum (EWR)
Erforderliche Unterlagen
- Personalausweis oder Reisepass
- Kartenführerschein oder Führerschein eines Mitgliedstaates der Europäischen Union (Kartenführerschein)
- ein biometrisches Lichtbild
(Mindestgröße 35 x 45 Millimeter ohne Kopfbedeckung) - bei der Verlängerung einer abgelaufenen Fahrerkarte:
die bisherige Fahrerkarte. Der Antrag muss spätestens 15 Werktage und darf frühestens 6 Monate vor Ablauf der Fahrerkarte gestellt werden. Die Gültigkeit der neuen Karte schließt unmittelbar an das Ablaufdatum der alten Karte an. Bitte beachten Sie, dass die abgelaufene Fahrerkarte zusätzlich zu der neuen Fahrerkarte noch für mindestens 28 Tage mitgeführt werden muss.
Wie können Sie die Dienstleistung in Anspruch nehmen?
Ihre persönliche Vorsprache ist erforderlich.Formulare
Es sind keine Formulare abrufbar.Die Beantragung kann nicht telefonisch erfolgen.
Bearbeitungszeitraum
Was ist zu bezahlen?
Die Gebühr beträgt 44 Euro.
Die Möglichkeit der Bezahlung mit Bargeld kann in der bisher gewohnten Form (Betrieb von 3 Kassenautomaten) nicht mehr angeboten werden. Halten Sie daher bitte Ihre EC-Karte bereit.
Befreiungen
NeinErmäßigungen
NeinWeiterführende Informationen
Kontakt
| Öffnungszeiten | Mo-Fr 7.30-13.00 Uhr
Öffnungszeiten bei vorheriger Terminvereinbarung: Mo, Di 7.30-16.00 Uhr Do 7.30-18.00 Uhr Mi, Fr 7.30-13.00 Uhr Rückrufservice |
| Telefon 0211 | 89-91 |
| Telefax 0211 | 89-27069, 89-29187 |
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fuehrerscheinstelle@duesseldorf.de |
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| Hausanschrift | Höherweg 101
40233 Düsseldorf Parkhäuser |
| Briefpostanschrift | Landeshauptstadt Düsseldorf
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