Taxi-Schein - Führerschein zur Fahrgastbeförderung
Wer gewerblich Personen befördern will, beispielsweise mit einem Mietwagen oder Taxi, benötigt dazu eine Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung.
Voraussetzungen
Personen, die eine Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung beantragen möchten, müssen das 21. Lebensjahr vollendet haben und seit mindestens 2 Jahren im Besitz der Fahrerlaubnis der Klasse B sein.Erforderliche Unterlagen
- Personalausweis oder Reisepass
- EU-Kartenführerschein
- Ärztliche Eignungsuntersuchung nach Anlage 5 Nummer 1 der Fahrerlaubnis-Verordnung
- bei erstmaliger Beantragung oder ab dem 60. Lebensjahr: "Leistungstest" nach Anlage 5 Nummer 2 der Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV)
- augenärztliches Gutachten nach Anlage 6 der Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV)
Wie können Sie die Dienstleistung in Anspruch nehmen?
Ihre persönliche Vorsprache ist erforderlich.Formulare
Fragen zu Sicherheit, Datenschutz, usw. bei Formularen?
Die Beantragung kann nicht telefonisch erfolgen.
Bearbeitungszeitraum
Die Bearbeitungsdauer beträgt circa 4 bis 6 Wochen.
Was ist zu bezahlen?
Die Gebühr beträgt 55,60 Euro.
Die Möglichkeit der Bezahlung mit Bargeld kann in der bisher gewohnten Form (Betrieb von 3 Kassenautomaten) nicht mehr angeboten werden. Halten Sie daher bitte Ihre EC-Karte bereit.
Befreiungen
NeinErmäßigungen
NeinWeiterführende Informationen
Kontakt
| Öffnungszeiten | Mo-Fr 7.30-13.00 Uhr
Öffnungszeiten bei vorheriger Terminvereinbarung: Mo, Di 7.30-16.00 Uhr Do 7.30-18.00 Uhr Mi, Fr 7.30-13.00 Uhr Rückrufservice |
| Telefon 0211 | 89-91 |
| Telefax 0211 | 89-27069, 89-29187 |
|
fuehrerscheinstelle@duesseldorf.de |
|
| Hausanschrift | Höherweg 101
40233 Düsseldorf Parkhäuser |
| Briefpostanschrift | Landeshauptstadt Düsseldorf
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40200 DüsseldorfAbteilung Straßenverkehrsamt |
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Abteilung Straßenverkehrsamt |

