Karteikartenabschrift
Zu einem Antrag auf Ausstellung eines Ersatzführerscheines nach Verlust oder Diebstahl muss die Führerscheinbehörde die Klassen und das Datum des Führerscheines kennen.
Wenn der Führerschein von einer anderen Behörde ausgefertigt wurde, muss die Antragstellerin oder der Antragsteller daher von der ausstellenden Führerscheinstelle eine Karteikartenabschrift telefonisch, per Fax oder E-Mail anfordern und per Post oder Fax an die Wohnortbehörde senden lassen.
Führerschein-Karteikartenabschrift Online - Formular
| FAHRERLAUBNISBEHÖRDE | |
| Adresse |
Höherweg 101 Fahrplanauskunft Informationen zur Zugänglichkeit 40200 Düsseldorf |
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fuehrerscheinstelle@duesseldorf.de |
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| Telefon 0211 | 89-91 |
| Telefax 0211 | 89-29187 |
| Sprechzeiten | Mo - Fr 7.30-13.00 Uhr
Öffnungszeiten bei vorheriger Terminvereinbarung: Mo, Di 7.30-16.00 Uhr Do 7.30-18.00 Uhr Mi, Fr 7.30-13.00 Uhr Rückrufservice |

