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Karteikartenabschrift

Zu einem Antrag auf Ausstellung eines Ersatzführerscheines nach Verlust oder Diebstahl muss die Führerscheinbehörde die Klassen und das Datum des Führerscheines kennen.

Wenn der Führerschein von einer anderen Behörde ausgefertigt wurde, muss die Antragstellerin oder der Antragsteller daher von der ausstellenden Führerscheinstelle eine Karteikartenabschrift telefonisch, per Fax oder E-Mail anfordern und per Post oder Fax an die Wohnortbehörde senden lassen.

Führerschein-Karteikartenabschrift Online - Formular

FAHRERLAUBNISBEHÖRDE
Adresse Höherweg 101
Fahrplanauskunft
Informationen zur Zugänglichkeit
40200 Düsseldorf
E-Mail fuehrerscheinstelle@duesseldorf.de
Telefon 0211 89-91
Telefax 0211 89-29187
Sprechzeiten Mo - Fr 7.30-13.00 Uhr

Öffnungszeiten bei vorheriger Terminvereinbarung:
Mo, Di 7.30-16.00 Uhr
Do 7.30-18.00 Uhr
Mi, Fr 7.30-13.00 Uhr

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23. Mai 2012 | 15:33 Uhr

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