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MPU - Was ist eine medizinisch-psychologische Untersuchung?

Wenn Anlass zu der Annahme besteht, dass ein Fahrerlaubnisinhaber oder -bewerber zum Führen eines Kraftfahrzeuges ungeeignet oder nur noch bedingt geeignet ist, kann die Fahrerlaubnisbehörde je nach den Umständen die Vorlage

  • eines amts- oder fachärztlichen Gutachtens oder
  • eines Sachverständigengutachtens oder
  • eines medizinisch-psychologischen Gutachten einer amtlich anerkannten Begutachtungsstelle für Fahreignung anordnen.

Häufigste Anlässe für medizinisch-psychologische Untersuchungen sind Trunkenheitsfahrten mit hohen Blutalkoholwerten und wiederholte Verkehrsstraftaten.

Im medizinischen Teil der Untersuchung wird geprüft, ob verkehrsrechtlich relevante Erkrankungen oder - je nach Fragestellung - Alkohol- oder Drogenmissbrauch bzw. -abhängigkeit vorliegt. Bei einem standardisierten Reaktionstest am Computer wird die körperliche Leistungsfähigkeit (Reaktionsfähigkeit, Konzentration und Aufmerksamkeit) getestet. Im Gespräch mit dem Psychologen geht es dann in erster Linie darum, ob die Gefahr besteht, dass Sie wieder verkehrsauffällig werden oder eine weitere Trunkenheitsfahrt begehen werden. Eine ganz wichtige Voraussetzung für eine dauerhafte Verhaltensänderung ist, dass Sie sich darüber im klaren sind, welche Ihrer Verhaltensweisen zu Ihren Führerscheinproblemen geführt haben. Was können Sie tun, damit so etwas nie wieder vorkommt?


Nachfolgend finden Sie die Anschriften der Institute in Düsseldorf:

  • ABV
    Konrad-Adenauer-Platz 10
    Telefon 0211.1711950 oder 0800.3554000

  • PIMA-MPU
    Konrad-Adenauer-Platz 12
    Telefon 0211.9365437

  • TÜV Nord
    Konrad-Adenauer-Platz 11
    Telefon 0211.9365670

  • AVUS
    Friedrich-Ebert-Straße 32
    Telefon 0211.17930280

  • BAD
    Flughafenstraße 120
    Telefon 0211.516160100 (bis 30.06.2012)


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23. Mai 2012 | 15:33 Uhr

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