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Merkblatt zur Neuerteilung von Fahrerlaubnissen

Der Fahrerlaubnisantrag ist persönlich bei der Straßenverkehrsbehörde Ihres Wohnortes zu stellen.

Zur Antragstellung für die Klassen A, A 1, B, BE, M, L, S und T benötigen Sie folgende Unterlagen:

  • Personalausweis oder Reisepass
  • 1 biometrisches Passbild (35 x 45 mm)
  • Sehtestbescheinigung (erhalten Sie bei Ihrem Optiker oder Augenarzt)


Zur Antragstellung für die Klassen C1E, C1, C, CE, D1 und D benötigen Sie folgende Unterlagen:

  • Personalausweis oder Reisepass
  • 1 biometrisches Passbild (35 x 45 mm)
  • Augenärztliches Gutachten nach Anlage 6 FeV (erhalten Sie bei Ihrem Augenarzt)
  • Ärztliche Untersuchung nach Anlage 5 Nr. 1 FeV
  • Nachweis über die Ausbildung in Erster Hilfe (Kurse bieten an: z.B. DRK, Malteser Hilfsdienst, Arbeiter-Samariter-Bund, Johanniter Unfallhilfe, etc.)
  • Leistungstest nach Anlage 5 Nr. 2 FeV (gilt nur für die Klassen D1 und D)


Hinweis: Es wird empfohlen, die ärztliche und die augenärztliche Untersuchung bei einem Betriebsarzt, Arbeitsmediziner oder dem Gesundheitsamt (Tel: 89-96966) durchführen zu lassen.

Die Verwaltungsgebühren in Höhe von 172,40 Euro sind bei der Antragstellung zu entrichten.

Da seit dem 01.01.1999 in der Bundesrepublik Deutschland die Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV) gilt, beachten Sie bitte bei der Beantragung, welche Klassen nach altem Recht den neuen Fahrerlaubnisklassen gemäß Anlage 3 der FeV entsprechen.



Was passiert, wenn sich bei der Eignungsüberprüfung im Neuerteilungsverfahren Zweifel ergeben?


Bei Eignungszweifeln (geistig oder körperlich) ordnet die Fahrerlaubnisbehörde regelmäßig ein fachärztliches Gutachten zur Klärung an.

Sind die Zweifel charakterlicher Art, so wird oftmals eine medizinisch-psychologische Untersuchung (MPU) bei einer amtlich anerkannten Begutachtungsstelle für Fahreignung erforderlich. Dieses kommt u.a. in Betracht

  • bei einem wiederholten Entzug
  • bei einer wiederholten Alkoholauffälligkeit im Straßenverkehr
  • bei einer erstmaligen Alkoholauffälligkeit mit einem Blutalkoholgehalt von 1,6 Promille oder mehr
  • bei dem Verdacht auf Alkoholmissbrauch
  • bei Straftaten, die im Zusammenhang mit dem Straßenverkehr oder im Zusammenhang mit der Kraftfahreignung stehen
  • bei Straftaten, die Anhaltspunkte für ein hohes Aggressionspotential bieten
  • bei Eignungszweifeln im Zusammenhang mit Betäubungsmittel- oder Arzneimittelgebrauch
  • bei einer Entziehung aufgrund von Eintragungen beim Kraftfahrtbundesamt in Flensburg mit 18 oder mehr Punkten.


Müssen Sie eine medizinisch-psychologische Untersuchung absolvieren?


Wenn Sie für sich erkannt haben, dass die Vorlage eines medizinisch-psychologische Gutachtens erforderlich wird, können Sie bereits zum jetzigen Zeitpunkt tätig werden! Warten Sie nicht bis zur möglichen Antragstellung, andernfalls verlieren Sie unter Umständen für Sie sehr kostbare Zeit zum Nachweis Ihrer Kraftfahreignung.

Sie sollten sich aus diesem Grund mit einer amtlich anerkannten Begutachtungsstelle für Fahreignung in Verbindung setzen. Im Rahmen einer dort durchgeführten seriösen Beratung wird man mit Ihnen besprechen, welche Maßnahmen Sie ergreifen sollten um Ihre Chancen tatsächlich und zeitnah zu verbessern.

Bei Eignungszweifeln im Zusammenhang mit dem Gebrauch von Betäubungsmitteln empfiehlt es sich, ab sofort Nachweise zur Drogenabstinenz zu führen. Auch hierzu bieten die Begutachtungsstellen Ihnen entsprechende Möglichkeiten an.

Die Begutachtungsstellen für Fahreignung in Düsseldorf:

  • ABV, Konrad-Adenauer-Platz 10, Tel.: 0211.1711950 oder 0800.3554000
  • pima-mpu GmbH, Konrad-Adenauer-Platz 12, Tel.: 0211.936437
  • TÜV Nord AG, Konrad-Adenauer-Platz 11, Tel.: 0211.9365670
  • AVUS, Friedrich-Ebert-Straße 32, Tel.: 0211.17930280
  • BAD, Frachtstraße 10, Tel.: 0211.516160100 (bis 30.06.2012)

Übersicht über die Fahrerlaubnisklassen
Fahrerlaubnisklasse alt Fahrerlaubnisklasse neu eingeschlossene Klassen
1 A-u A1, L, S, M
1a A-b A1, L, S, M
1b A1 L, S, M
2 CE C, C1, C1E, B, BE, L, S, M, T
3 C1E C1, B, BE, L, S, M
4 M L, S
5 T L
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23. Mai 2012 | 15:34 Uhr

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