Neuerteilung oder Wiedererteilung nach Entzug des Führerscheins
Wenn Ihnen der Führerschein durch ein Gerichtsurteil oder durch die Behörde entzogen wurde, können Sie einen Antrag auf Wiedererteilung eines Führerscheins stellen.
Voraussetzungen
Welche Unterlagen Sie zur Antragstellung benötigen, hängt davon ab, welche Fahrerlaubnisklasse Sie wieder erwerben möchten.
Sie können den Antrag frühestens 12 Wochen vor Ablauf der Sperrfrist beim Straßenverkehrsamt Ihres Hauptwohnsitzes stellen. Bitte informieren Sie sich an Hand des Urteils oder des Strafbefehls darüber, wann die Sperrfrist abläuft.
Erforderliche Unterlagen
B/BE (Alte Klasse 3 - bis 3,5 t)
A1 (alt 1b), A (alt 1), M, L (alt 4 und 5)
- Personalausweis oder Pass
- ein Lichtbild (biometrisch)
(Mindestgröße 35 x 45 Millimeter ohne Kopfbedeckung) - Sehtestbescheinigung
Klasse
C1/C1E (Alte Klasse 3 - über 3,5 t bis 7,5 t
C/CE (alt 2), D1, D1E, D, DE (alt Kraftomnibus)
- Personalausweis oder Pass
- ein Lichtbild (biometrisch)
(Mindestgröße 35 x 45 Millimeter ohne Kopfbedeckung) - Ärztliche Eignungsuntersuchung nach Anlage 5 Nummer 1 der Fahrerlaubnis-Verordnung
- Augenärztliches Gutachten nach Anlage 6 der Fahrerlaubnisverordnung
- Nachweis über die Ausbildung in Erster Hilfe, zum Beispiel beim Deutschen Roten Kreuz, Malteser Hilfsdienst, Arbeiter-Samariter-Bund, Johanniter Unfallhilfe oder anderen anerkannten Stellen
- bei D-Klassen zusätzlich: "Leistungstest" nach Anlage 5 Nummer 2 der Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV)
Wie können Sie die Dienstleistung in Anspruch nehmen?
Ihre persönliche Vorsprache ist erforderlich.Formulare
Fragen zu Sicherheit, Datenschutz, usw. bei Formularen?
Die Beantragung kann nicht telefonisch erfolgen.
Bearbeitungszeitraum
Die Bearbeitungszeit dauert circa 8-10 Wochen, da umfangreiche Ermittlungen vorgeschrieben sind.
Nach Abschluß der notwendigen Ermittlungen erhalten Sie Nachricht, ob weitere Voraussetzungen zu erfüllen sind, eventuell die Beibringung eines medizinisch-psychologischen Gutachtens.
Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass vor oder während der Ermittlungen noch keine verbindliche Auskunft hierzu erteilt werden kann und telefonische Auskünfte aus Datenschutzgründen nicht möglich sind.
Was ist zu bezahlen?
Die Gebühr beträgt 172,40 Euro (bei Probeführerscheinen 173,20 Euro).
Die Möglichkeit der Bezahlung mit Bargeld kann in der bisher gewohnten Form (Betrieb von 3 Kassenautomaten) nicht mehr angeboten werden. Halten Sie daher bitte Ihre EC-Karte bereit.
Befreiungen
NeinErmäßigungen
NeinWeiterführende Informationen
Kontakt
| Öffnungszeiten | Mo-Fr 7.30-13.00 Uhr
Öffnungszeiten bei vorheriger Terminvereinbarung: Mo, Di 7.30-16.00 Uhr Do 7.30-18.00 Uhr Mi, Fr 7.30-13.00 Uhr Rückrufservice |
| Telefon 0211 | 89-91 |
|
fuehrerscheinstelle@duesseldorf.de |
|
| Hausanschrift | Höherweg 101
40233 Düsseldorf Parkhäuser |
| Briefpostanschrift | Landeshauptstadt Düsseldorf
Amt für Einwohnerwesen
40200 DüsseldorfAbteilung Straßenverkehrsamt |
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Abteilung Straßenverkehrsamt |

