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Neuerteilung oder Wiedererteilung nach Entzug des Führerscheins

2011-10-13T12:52:44+00:00 99001007114600 Neuerteilung oder Wiedererteilung nach Entzug des Führerscheins

Wenn Ihnen der Führerschein durch ein Gerichtsurteil oder durch die Behörde entzogen wurde, können Sie einen Antrag auf Wiedererteilung eines Führerscheins stellen.

Voraussetzungen

Welche Unterlagen Sie zur Antragstellung benötigen, hängt davon ab, welche Fahrerlaubnisklasse Sie wieder erwerben möchten.

Sie können den Antrag frühestens 12 Wochen vor Ablauf der Sperrfrist beim Straßenverkehrsamt Ihres Hauptwohnsitzes stellen. Bitte informieren Sie sich an Hand des Urteils oder des Strafbefehls darüber, wann die Sperrfrist abläuft.

Erforderliche Unterlagen

Klasse
B/BE (Alte Klasse 3 - bis 3,5 t)
A1 (alt 1b), A (alt 1), M, L (alt 4 und 5)

  • Personalausweis oder Pass

  • ein Lichtbild (biometrisch)
    (Mindestgröße 35 x 45 Millimeter ohne Kopfbedeckung)

  • Sehtestbescheinigung



Klasse
C1/C1E (Alte Klasse 3 - über 3,5 t bis 7,5 t
C/CE (alt 2), D1, D1E, D, DE (alt Kraftomnibus)

  • Personalausweis oder Pass

  • ein Lichtbild (biometrisch)
    (Mindestgröße 35 x 45 Millimeter ohne Kopfbedeckung)

  • Ärztliche Eignungsuntersuchung nach Anlage 5 Nummer 1 der Fahrerlaubnis-Verordnung

  • Augenärztliches Gutachten nach Anlage 6 der Fahrerlaubnisverordnung

  • Nachweis über die Ausbildung in Erster Hilfe, zum Beispiel beim Deutschen Roten Kreuz, Malteser Hilfsdienst, Arbeiter-Samariter-Bund, Johanniter Unfallhilfe oder anderen anerkannten Stellen

  • bei D-Klassen zusätzlich: "Leistungstest" nach Anlage 5 Nummer 2 der Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV)

Wie können Sie die Dienstleistung in Anspruch nehmen?

Ihre persönliche Vorsprache ist erforderlich.

Formulare

Fragen zu Sicherheit, Datenschutz, usw. bei Formularen?



Die Beantragung kann nicht telefonisch erfolgen.

Bearbeitungszeitraum

Die Bearbeitungszeit dauert circa 8-10 Wochen, da umfangreiche Ermittlungen vorgeschrieben sind.

Nach Abschluß der notwendigen Ermittlungen erhalten Sie Nachricht, ob weitere Voraussetzungen zu erfüllen sind, eventuell die Beibringung eines medizinisch-psychologischen Gutachtens.

Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass vor oder während der Ermittlungen noch keine verbindliche Auskunft hierzu erteilt werden kann und telefonische Auskünfte aus Datenschutzgründen nicht möglich sind.

Was ist zu bezahlen?

Die Gebühr beträgt 172,40 Euro (bei Probeführerscheinen 173,20 Euro).

Die Möglichkeit der Bezahlung mit Bargeld kann in der bisher gewohnten Form (Betrieb von 3 Kassenautomaten) nicht mehr angeboten werden. Halten Sie daher bitte Ihre EC-Karte bereit.

Befreiungen

Nein

Ermäßigungen

Nein

Kontakt

Öffnungszeiten Mo-Fr 7.30-13.00 Uhr


Öffnungszeiten bei vorheriger
Terminvereinbarung:
Mo, Di 7.30-16.00 Uhr
Do 7.30-18.00 Uhr
Mi, Fr 7.30-13.00 Uhr

Rückrufservice
Telefon 0211 89-91
E-Mail fuehrerscheinstelle@duesseldorf.de
Hausanschrift Höherweg 101
40233 Düsseldorf
Parkhäuser
Briefpostanschrift Landeshauptstadt Düsseldorf
Amt für Einwohnerwesen
Abteilung Straßenverkehrsamt
33
40200 Düsseldorf
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Abteilung Straßenverkehrsamt

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