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Änderung des Führerscheins bei Umzug

Bei einem Umzug muss der Führerschein nicht geändert werden. Wenn Sie jedoch trotzdem einen neuen Führerschein haben möchten, bringen Sie bitte mit:
  • Personalausweis oder Reisepass
  • Lichtbild (biometrisch)
    (Mindestgröße 35 x 45 Millimeter ohne Kopfbedeckung)
  • Führerschein
  • Verwaltungsgebühr zur Zeit 24 Euro

Die Möglichkeit der Bezahlung mit Bargeld kann in der bisher gewohnten Form (Betrieb von 3 Kassenautomaten) nicht mehr angeboten werden. Halten Sie daher bitte Ihre EC-Karte bereit.

Die Beantragung ist auch in den Bürgerbüros möglich. Hier finden Sie alle Angaben zu den Standorten.
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23. Mai 2012 | 15:38 Uhr

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