Fahrerbescheinigung
Wenn Sie als Unternehmerin oder Unternehmer Fahrpersonal aus Nicht-EU-Staaten beschäftigen, müssen Sie hierfür eine Fahrerbescheinigung beantragen. Sie wird dem Inhaber der Gemeinschaftslizenz für jeden Fahrer ausgestellt, der Staatsangehöriger eines Nicht-EU-Staates ist und den er rechtmäßig beschäftigt.
Den Antrag stellen Sie bei der zuständigen Genehmigungsbehörde - also bei einem Betriebssitz in Düsseldorf bei der Verkehrsgewerbestelle des Straßenverkehrsamtes.
Zur Antragstellung müssen Sie die Ihnen erteilte EU-Lizenz vorlegen sowie folgende Unterlagen der Fahrerin oder des Fahrers:
- Führerschein
- Nationalpass
- Aufenthaltsgenehmigung
- Arbeitserlaubnis
- Sozialversicherungsausweis
Hinweis: Die Fahrerinnen und Fahrer müssen die Original-Fahrerbescheinigung bei jeder Fahrt mit sich führen! Eine beglaubigte Abschrift der Fahrerbescheinigung ist in Ihren Geschäftsräumen aufzubewahren.

