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Fahrerbescheinigung

Wenn Sie als Unternehmerin oder Unternehmer Fahrpersonal aus Nicht-EU-Staaten beschäftigen, müssen Sie hierfür eine Fahrerbescheinigung beantragen. Sie wird dem Inhaber der Gemeinschaftslizenz für jeden Fahrer ausgestellt, der Staatsangehöriger eines Nicht-EU-Staates ist und den er rechtmäßig beschäftigt.

Den Antrag stellen Sie bei der zuständigen Genehmigungsbehörde - also bei einem Betriebssitz in Düsseldorf bei der Verkehrsgewerbestelle des Straßenverkehrsamtes.

Zur Antragstellung müssen Sie die Ihnen erteilte EU-Lizenz vorlegen sowie folgende Unterlagen der Fahrerin oder des Fahrers:

  • Führerschein
  • Nationalpass
  • Aufenthaltsgenehmigung
  • Arbeitserlaubnis
  • Sozialversicherungsausweis

Hinweis: Die Fahrerinnen und Fahrer müssen die Original-Fahrerbescheinigung bei jeder Fahrt mit sich führen! Eine beglaubigte Abschrift der Fahrerbescheinigung ist in Ihren Geschäftsräumen aufzubewahren.
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23. Mai 2012 | 15:47 Uhr

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