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Fahrlehrerausbildung und Fahrschulerlaubnis

2011-07-22T12:16:27+00:00 TMP_00000 Fahrlehrerausbildung und Fahrschulerlaubnis
Wenn Sie Fahrlehrer werden oder eine Fahrschule eröffnen möchten, benötigen Sie eine Fahrlehrerlaubnis oder eine Fahrschulerlaubnis.

Voraussetzungen

Voraussetzungen für die Fahrlehrerlaubnis
  • Mindestalter 22 Jahre
  • geistige, körperliche und fachliche Eignung, welche durch das Zeugnis eines Amtsarztes und das Bestehen der Fahrlehrerprüfung nachgewiesen wird
  • persönliche Zuverlässigkeit (keine Eintragung im Führungszeugnis, keine Punkte in Flensburg)
  • abgeschlossene Berufsausbildung in einem anerkannten Lehrberuf nach Hauptschulabschluss oder gleichwertige Vorbildung
  • die Fahrerlaubnis der Klassen A, BE und CE
  • ausreichende Fahrpraxis (z.B. 3 Jahre für die Klasse BE)
  • Absolvierung des Fahrlehrerlehrganges mit anschließendem Bestehen der Prüfung (die Ausbildung beinhaltet ein ca. 5 - monatiges Praktikum bei einer Ausbildungsfahrschule)


Voraussetzungen für die Fahrschulerlaubnis
  • mindestens 2 Jahre lange hauptberufliche Tätigkeit in einer zivilen Fahrschule (keine Behördenfahrschule)
  • Mindestalter 25 Jahre
  • Teilnahme an einem Fahrschulbetriebswirtschaftslehrgang
  • Unterrichtsraum, Lehrmaterial sowie ein Lehrfahrzeug

Erforderliche Unterlagen

Ausweis, Führerschein, Nachweis der jeweiligen Voraussetzungen

sowie

  • ein Führungszeugnis nach Belegart O. Als Verwendungszweck geben Sie bitte 33/51 Fahrlehrergesetz an. Das Führungszeugnis beantragen Sie bei der zuständigen Behörde Ihres Wohnortes - wenn Ihr Hauptwohnsitz Düsseldorf ist, im nächstgelegenen Bürgerbüro.

Bei der Fahrschulerlaubnis benötigen Sie zusätzlich noch

  • einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister nach Belegart 4. Als Verwendungszweck geben Sie bitte 33/51 Fahrlehrergesetz an.
    Bei juristischen Personen werden ein Auszug aus dem Gewerbezentralregister für die juristische Person benötigt und einer für jede/n GeschäftsführerIn. Den Auszug aus dem Gewerbezentralregister beantragen Sie an Ihrem Hauptwohnsitz - wenn das Düsseldorf ist, beim Ordnungsamt.

Wie können Sie die Dienstleistung in Anspruch nehmen?

Ihre persönliche Vorsprache ist erforderlich.

Formulare

Es sind keine Formulare abrufbar.

Die Beantragung kann nicht telefonisch erfolgen.

Bearbeitungszeitraum

4 bis 6 Wochen. Hinzu kommt gegebenenfalls die Ausbildungszeit an der Fahrlehrerfachschule und in der Ausbildungsfahrschule.

Was ist zu bezahlen?

Erteilung einer Fahrlehrerlaubnis 40,90 EUR
Erteilung einer Fahrschulerlaubnis 102,00 / 153,00 EUR
Erteilung einer Zweigstellenerlaubnis 84,40 EUR
Erteilung einer Seminarerlaubnis 40,90 EUR
Ersatzausstellung eines Fahrlehrerscheines 15,30 - 38,30 EUR
Änderung im Fahrlehrerschein 7,70 EUR
Fahrschulüberprüfung 30,70 - 511,00 EUR

Die Möglichkeit der Bezahlung mit Bargeld kann in der bisher gewohnten Form (Betrieb von 3 Kassenautomaten) nicht mehr angeboten werden. Halten Sie daher bitte Ihre EC-Karte bereit.

Befreiungen

Nein

Ermäßigungen

Nein

Weiterführende Informationen

Kontakt

Öffnungszeiten Mo-Fr 7.30-13.00 Uhr


Öffnungszeiten bei vorheriger
Terminvereinbarung:
Mo, Di 7.30-16.00 Uhr
Do 7.30-18.00 Uhr
Mi, Fr 7.30-13.00 Uhr

Rückrufservice
Telefon 0211 89-91, 89-93215
Telefax 0211 89-29107
E-Mail verkehrsgewerbe@duesseldorf.de
Hausanschrift Höherweg 101
40233 Düsseldorf
Parkhäuser

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