Fahrlehrerausbildung und Fahrschulerlaubnis
Wenn Sie Fahrlehrer werden oder eine Fahrschule eröffnen möchten, benötigen Sie eine Fahrlehrerlaubnis oder eine Fahrschulerlaubnis.
Voraussetzungen
Voraussetzungen für die Fahrlehrerlaubnis- Mindestalter 22 Jahre
- geistige, körperliche und fachliche Eignung, welche durch das Zeugnis eines Amtsarztes und das Bestehen der Fahrlehrerprüfung nachgewiesen wird
- persönliche Zuverlässigkeit (keine Eintragung im Führungszeugnis, keine Punkte in Flensburg)
- abgeschlossene Berufsausbildung in einem anerkannten Lehrberuf nach Hauptschulabschluss oder gleichwertige Vorbildung
- die Fahrerlaubnis der Klassen A, BE und CE
- ausreichende Fahrpraxis (z.B. 3 Jahre für die Klasse BE)
- Absolvierung des Fahrlehrerlehrganges mit anschließendem Bestehen der Prüfung (die Ausbildung beinhaltet ein ca. 5 - monatiges Praktikum bei einer Ausbildungsfahrschule)
Voraussetzungen für die Fahrschulerlaubnis
- mindestens 2 Jahre lange hauptberufliche Tätigkeit in einer zivilen Fahrschule (keine Behördenfahrschule)
- Mindestalter 25 Jahre
- Teilnahme an einem Fahrschulbetriebswirtschaftslehrgang
- Unterrichtsraum, Lehrmaterial sowie ein Lehrfahrzeug
Erforderliche Unterlagen
Ausweis, Führerschein, Nachweis der jeweiligen Voraussetzungen
sowie
- ein Führungszeugnis nach Belegart O. Als Verwendungszweck geben Sie bitte 33/51 Fahrlehrergesetz an. Das Führungszeugnis beantragen Sie bei der zuständigen Behörde Ihres Wohnortes - wenn Ihr Hauptwohnsitz Düsseldorf ist, im nächstgelegenen Bürgerbüro.
Bei der Fahrschulerlaubnis benötigen Sie zusätzlich noch
- einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister nach Belegart 4. Als Verwendungszweck geben Sie bitte 33/51 Fahrlehrergesetz an.
Bei juristischen Personen werden ein Auszug aus dem Gewerbezentralregister für die juristische Person benötigt und einer für jede/n GeschäftsführerIn. Den Auszug aus dem Gewerbezentralregister beantragen Sie an Ihrem Hauptwohnsitz - wenn das Düsseldorf ist, beim Ordnungsamt.
Wie können Sie die Dienstleistung in Anspruch nehmen?
Ihre persönliche Vorsprache ist erforderlich.Formulare
Es sind keine Formulare abrufbar.Die Beantragung kann nicht telefonisch erfolgen.
Bearbeitungszeitraum
4 bis 6 Wochen. Hinzu kommt gegebenenfalls die Ausbildungszeit an der Fahrlehrerfachschule und in der Ausbildungsfahrschule.
Was ist zu bezahlen?
| Erteilung einer Fahrlehrerlaubnis | 40,90 EUR |
| Erteilung einer Fahrschulerlaubnis | 102,00 / 153,00 EUR |
| Erteilung einer Zweigstellenerlaubnis | 84,40 EUR |
| Erteilung einer Seminarerlaubnis | 40,90 EUR |
| Ersatzausstellung eines Fahrlehrerscheines | 15,30 - 38,30 EUR |
| Änderung im Fahrlehrerschein | 7,70 EUR |
| Fahrschulüberprüfung | 30,70 - 511,00 EUR |
Die Möglichkeit der Bezahlung mit Bargeld kann in der bisher gewohnten Form (Betrieb von 3 Kassenautomaten) nicht mehr angeboten werden. Halten Sie daher bitte Ihre EC-Karte bereit.
Befreiungen
NeinErmäßigungen
NeinWeiterführende Informationen
Kontakt
| Öffnungszeiten | Mo-Fr 7.30-13.00 Uhr
Öffnungszeiten bei vorheriger Terminvereinbarung: Mo, Di 7.30-16.00 Uhr Do 7.30-18.00 Uhr Mi, Fr 7.30-13.00 Uhr Rückrufservice |
| Telefon 0211 | 89-91, 89-93215 |
| Telefax 0211 | 89-29107 |
|
verkehrsgewerbe@duesseldorf.de |
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| Hausanschrift | Höherweg 101
40233 Düsseldorf Parkhäuser Parkmöglichkeiten finden Sie im Parkhaus nebenan.
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| Briefpostanschrift | Landeshauptstadt Düsseldorf
Amt für Einwohnerwesen
40200 DüsseldorfAbteilung Straßenverkehrsamt |
| Im Überblick | Amt für Einwohnerwesen
Abteilung Straßenverkehrsamt |

