Genehmigungen nach dem Personenbeförderungsgesetz
Voraussetzungen
Sie müssen sachkundig sein. Als Nachweis der Sachkunde ist bei der Industrie- und Handelskammer eine Prüfung abzulegen, die sogenannte "Unternehmerprüfung". Die Industrie- und Handelskammer zu Düsseldorf finden Sie am Ernst-Schneider-Platz 1, 40212 Düsseldorf, Telefon 0211.3557-0.
Sie müssen persönlich zuverlässig sein, das heißt, Sie sollten weder im Verkehrszentralregister in Flensburg ("Punktekonto") noch im Bundeszentralregister oder Gewerbezentralregister mit Eintragungen verzeichnet sein.
Ihr Unternehmen muß finanziell leistungsfähig sein.
Sie müssen Ihr Taxiunternehmen hauptberuflich betreiben.
Wegen der Komplexität der Rechtsmaterie kann hier nur eine Kurzfassung der Voraussetzungen genannt werden. Bei weiteren Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.
Erforderliche Unterlagen
- Eigenkapitalnachweis (Beilage zum Antrag) mit entsprechenden Nachweisen. Die Beilage muß von einem Angehörigen der steuerberatenden Berufe oder einem Kreditinstitut bestätigt werden. Das erforderliche Eigenkapital beträgt für das 1. Kfz mindestens 2.250 Euro, für jedes weitere Kfz 1.250 Euro.
- Sachkundenachweis (Prüfungszeugnis der IHK)
- Führungszeugnis nach Belegart O. Als Verwendungszweck geben Sie bitte 33/51 Taxi/Mietwagenkonzession an. Bei juristischen Personen mit mehreren Geschäftsführern benötigt jede/r GeschäftsführerIn ein solches Führungszeugnis. Das Führungszeugnis beantragen Sie bei der zuständigen Behörde Ihres Wohnortes - wenn Ihr Hauptwohnsitz Düsseldorf ist, im nächstgelegenen Bürgerbüro.
- Auszug aus dem Gewerbezentralregister nach Belegart 4. Als Verwendungszweck geben Sie bitte 33/51 Taxi/Mietwagenkonzession an.
Bei juristischen Personen werden ein Auszug aus dem Gewerbezentralregister für die juristische Person benötigt und einer für jede/n GeschäftsführerIn. Den Auszug aus dem Gewerbezentralregister beantragen Sie an Ihrem Hauptwohnsitz - wenn das Düsseldorf ist, beim Ordnungsamt.
- Nachweis eines Betriebssitzes in Düsseldorf
- wenn der Antragsteller keine natürliche, sondern eine juristische Person ist, beispielsweise eine GmbH: GmbH-Vertrag, Gesellschafterliste, Handelsregisterauszug. Bei Gesellschaften, die ins Handelsregister eingetragen sind oder werden, müssen die unten aufgeführten Unbedenklichkeitsbescheinigungen auf die antragstellende Gesellschaft ausgestellt sein.
- Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes des Wohn- und des Betriebssitzes
- Unbedenklichkeitsbescheinigung der Stadtkasse
- Unbedenklichkeitsbescheinigung der Krankenkasse
- Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft für Fahrzeughaltungen
- bei erstmaliger Erteilung: Nachweis der hauptberuflichen Tätigkeit als TaxiunternehmerIn, zum Beispiel Kündigung der bisherigen Berufstätigkeit.
- bei Verlängerung: Genehmigungsurkunde
- wenn ein Geschäftsführer eingesetzt ist: Arbeitsvertrag, Nachweis der fachlichen Eignung und der hauptberuflichen Tätigkeit
Die erforderlichen Unterlagen sind auf dem Antragsformular aufgeführt. Im Einzelfall können darüber hinaus weitere Unterlagen notwendig sein. Hierüber informieren wir Sie gern in einem persönlichen Beratungsgespräch.
Hinweis: Taxikonzessionen dürfen laut Gesetz nicht unbegrenzt erteilt werden. In Düsseldorf herrscht zur Zeit Bedarfsdeckung, so dass keine zusätzlichen Taxigenehmigungen erteilt werden dürfen. Bei Interesse können Sie sich aber auf eine Warteliste setzen lassen.
Wie können Sie die Dienstleistung in Anspruch nehmen?
Ihre persönliche Vorsprache ist erforderlich.Formulare
Fragen zu Sicherheit, Datenschutz, usw. bei Formularen?
Die Beantragung kann nicht telefonisch erfolgen.
Bearbeitungszeitraum
Was ist zu bezahlen?
| Taxikonzession / jede weitere | 150,00 / 40,00 Euro |
| Mietwagenkonzession / jede weitere | 60,00 / 30,00 Euro |
| Fahrzeugwechsel | 25,50 Euro |
| Übertragung Taxikonzession jeweils | 150,00 Euro |
| Berichtigung einer Genehmigungsurkunde | 30,00 Euro |
| Ausnahmegenehmigung | 50,00 Euro |
Die Möglichkeit der Bezahlung mit Bargeld kann in der bisher gewohnten Form (Betrieb von 3 Kassenautomaten) nicht mehr angeboten werden. Halten Sie daher bitte Ihre EC-Karte bereit.
Befreiungen
NeinErmäßigungen
NeinWeiterführende Informationen
Kontakt
| Öffnungszeiten | Mo-Fr 7.30-13.00 Uhr
Öffnungszeiten bei vorheriger Terminvereinbarung: Mo, Di 7.30-16.00 Uhr Do 7.30-18.00 Uhr Mi, Fr 7.30-13.00 Uhr Rückrufservice |
| Telefon 0211 | 89-91, 89-93247, 89-93246 |
| Telefax 0211 | 89-29107 |
|
verkehrsgewerbe@duesseldorf.de |
|
| Hausanschrift | Höherweg 101
40233 Düsseldorf Parkhäuser |
| Briefpostanschrift | Landeshauptstadt Düsseldorf
Amt für Einwohnerwesen
40200 DüsseldorfAbteilung Straßenverkehrsamt |
| Im Überblick | Amt für Einwohnerwesen
Abteilung Straßenverkehrsamt |

