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Verkehrsgewerbestelle des Straßenverkehrsamtes

Taxi 440
Der Taxistand vor dem Straßenverkehrsamt


Wenn Sie sich in den Bereichen Personenbeförderung oder Güterkraftverkehr selbstständig machen wollen oder eine Verlängerung der jeweiligen Genehmigung oder Konzession beantragen möchten, ist die Verkehrsgewerbestelle Ihr Ansprechpartner. Auch wenn Sie eine Fahrschule eröffnen oder Fahrlehrer werden möchten, sind wir für Sie da. Wir beraten Sie bei der Antragstellung und anderen Fragen rund um Ihr Gewerbe im Straßenverkehr.

Sie möchten sich über Fahrschulen informieren? Klicken Sie einfach unsere Fahrschulliste mit den Telefonnummern und Internetadressen an.

Aufgrund einer Gesetzesänderung müssen Antragsteller seit dem 01.01.2011 Registerauskünfte selbst beantragen. Die Verkehrsgewerbestelle darf das nicht mehr als Dienstleistung anbieten. Das bedeutet für Sie:

6-8 Wochen, bevor die Genehmigung ausläuft (Taxikonzession, Mietwagenkonzession, EU-Lizenz etc.), müssen Sie bei der zuständigen Stelle Ihres Hauptwohnsitzes (wenn Sie in Düsseldorf wohnen, beim Ordnungsamt) einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister beantragen. Wenn der Antragsteller eine juristische Person ist, benötigen Sie mehrere Auszüge aus dem Gewerbezentralregister: Einen für die juristische Person und einen für jede/n GeschäftsführerIn. Die Quittungen fügen Sie zu den Antragsunterlagen hinzu.

Wenn Sie in Düsseldorf wohnen, führt der nächste Gang zum Bürgerbüro im Straßenverkehrsamt. Hier beantragen Sie einen Auszug aus dem Bundeszentralregister (Belegart O zum Aktenzeichen 33/51). Auch diese Quittung gehört zu den Antragsunterlagen. Bringen Sie am besten alle Antragsunterlagen gleich mit, so dass Sie nun in die 2. Etage gehen und den Antrag bei der Verkehrsgewerbestelle abgeben können. Wenn Sie nicht mit Hauptwohnsitz in Düsseldorf gemeldet sind, beantragen Sie das Führungszeugnis bei Ihrer Wohnortbehörde und geben den Antrag anschließend hier ab.

Telefonisch erreichen Sie uns unter
89-93215 in Fahrlehrer- und Fahrschulangelegenheiten und bei Problemen mit Taxifahrern
89-93247 bei Fragen zu Genehmigungen nach dem Personenbeförderungsgesetz
89-93248 in Güterkraftverkehrsangelegenheiten





Hier finden Sie Informationen über das Düsseldorfer Taxigewerbe und Ihre Rechte und Pflichten als Fahrgast. Außerdem gibt es die Möglichkeit, sich online über einen Taxifahrer zu beschweren, der zum Beispiel einen Umweg gefahren ist oder Sie nicht fahren wollte, weil ihm die Tour "zu kurz" war: Taxi-Info

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9. Februar 2012 | 18:53 Uhr

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