Ausfuhrkennzeichen
Voraussetzungen
Das Ausfuhrkennzeichen kann auch von Personen beantragt werden, die keinen Wohnsitz in Deutschland und der Europäischen Gemeinschaft (EG) haben.
Hinweis:
Seit dem 01.07.2010 unterliegen Fahrzeuge mit Ausfuhrkennzeichen der Steuerpflicht. Hierfür ist die Erteilung einer Einzugsermächtigung für ein Konto bei einer inländischen Bank oder der inländischen Niederlassung einer ausländischen Bank erforderlich.
Erforderliche Unterlagen
- Zulassungsbescheinigung Teil II / Fahrzeugbrief
- Zulassungsbescheinigung Teil I / Fahrzeugschein
- Bei außer Betrieb gesetzten Fahrzeugen:
Abmeldebestätigung oder entwerteten Fahrzeugschein z.B. Zulassungsbescheinigung Teil I - Versicherungsbestätigung für Ausfuhrkennzeichen (in Papierform)
- Einzugsermächtigung
(Angabe Ihrer Bankverbindung für die Abbuchung der Kraftfahrzeugsteuer)
Sollte kein inländisches Konto zur Verfügung stehen, ist die Versteuerung direkt mit der Finanzverwaltung zu klären. Hierzu wenden Sie sich bitte ausschließlich an die Kfz-Steuerstelle des Finanzamtes Düsseldorf-Nord (Telefon: 0211.4496-0). Bitte beachten Sie auch die abweichenden Öffnungszeiten der Finanzverwaltung.
Weitere Informationen finden Sie hier:
www.finanzamt-duesseldorf-nord.de/ - Prüfbericht Hauptuntersuchung (HU)
- Personalausweis oder Reisepass der Fahrzeughalterin/des Fahrzeughalters
- Kennzeichenschilder:
Die Kennzeichenschilder sind nur erforderlich, wenn das Kraftfahrzeug noch zugelassen ist. - Vorführung:
Die Zulassungsbehörde ist berechtigt und verpflichtet, sich stichprobenartig Fahrzeuge vorführen zu lassen.
- Bei Firmen:
Bescheinigung der Gewerbemeldestelle (Ordnungsamt) und Personalausweis eines Vertretungsberechtigten - Bei juristischen Personen:
Handelsregisterauszug und eine Fotokopie des Personalausweises eines Vertretungsberechtigten - Bei freiberuflicher Tätigkeit:
Nachweis durch eine Kammer, zum Beispiel Ärztekammer, Mietvertrag und Personalausweis eines Vertretungsberechtigten - Bei Vereinen:
Auszug aus dem Vereinsregister und eine Fotokopie des Personalausweises eines Vertretungsberechtigten - Bei minderjährigen Fahrzeughaltern:
Schriftliche Einwilligung und Personalausweis bei der Erziehungsberechtigten.
Wie können Sie die Dienstleistung in Anspruch nehmen?
Eine persönliche Vorsprache oder die Vorsprache einer beauftragten Person ist erforderlich.Die beauftragte Person benötigt eine Vollmacht und ihren Personalausweis sowie den Personalausweis desjenigen, der die Vollmacht erteilt hat.
Formulare
Fragen zu Sicherheit, Datenschutz, usw. bei Formularen?
Die Beantragung kann nicht telefonisch erfolgen.
Bearbeitungszeitraum
Was ist zu bezahlen?
Diese Gebühr erhöht sich um 15,30 Euro, wenn der Abruf der Fahrzeugdaten beim Kraftfahrt-Bundesamt nicht möglich ist und sie im örtlichen Fahrzeugregister nicht verfügbar sind.
Diese Gebühr erhöht sich um 13,80 Euro, wenn im Rahmen der Zulassung eine deutsche Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) erstellt werden muss.
Die Möglichkeit der Bezahlung mit Bargeld kann in der bisher gewohnten Form (Betrieb von 3 Kassenautomaten) nicht mehr angeboten werden. Halten Sie daher bitte Ihre EC-Karte bereit.
Befreiungen
NeinErmäßigungen
NeinKontakt
| Öffnungszeiten | Mo-Fr 7.30-13.00 Uhr
Öffnungszeiten bei vorheriger Terminvereinbarung: Mo, Di 7.30-16.00 Uhr Do 7.30-18.00 Uhr Mi, Fr 7.30-13.00 Uhr Rückrufservice |
| Telefon 0211 | 89-91 |
|
zulassungsstelle@duesseldorf.de |
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| Hausanschrift | Höherweg 101
40233 Düsseldorf Parkhäuser |
| Briefpostanschrift | Landeshauptstadt Düsseldorf
Amt für Einwohnerwesen
40200 DüsseldorfAbteilung Straßenverkehrsamt |
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Abteilung Straßenverkehrsamt |

