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Ausfuhrkennzeichen

2011-09-19T10:40:15+00:00 99000389111106 Ausfuhrkennzeichen
Das Ausfuhrkennzeichen dient zur Überführung eines Fahrzeuges in das Ausland.

Voraussetzungen

Das Ausfuhrkennzeichen kann auch von Personen beantragt werden, die keinen Wohnsitz in Deutschland und der Europäischen Gemeinschaft (EG) haben.

Hinweis:
Seit dem 01.07.2010 unterliegen Fahrzeuge mit Ausfuhrkennzeichen der Steuerpflicht. Hierfür ist die Erteilung einer Einzugsermächtigung für ein Konto bei einer inländischen Bank oder der inländischen Niederlassung einer ausländischen Bank erforderlich.

Erforderliche Unterlagen

  • Zulassungsbescheinigung Teil II / Fahrzeugbrief

  • Zulassungsbescheinigung Teil I / Fahrzeugschein

  • Bei außer Betrieb gesetzten Fahrzeugen:
    Abmeldebestätigung oder entwerteten Fahrzeugschein z.B. Zulassungsbescheinigung Teil I

  • Versicherungsbestätigung für Ausfuhrkennzeichen (in Papierform)

  • Einzugsermächtigung
    (Angabe Ihrer Bankverbindung für die Abbuchung der Kraftfahrzeugsteuer)
    Sollte kein inländisches Konto zur Verfügung stehen, ist die Versteuerung direkt mit der Finanzverwaltung zu klären. Hierzu wenden Sie sich bitte ausschließlich an die Kfz-Steuerstelle des Finanzamtes Düsseldorf-Nord (Telefon: 0211.4496-0). Bitte beachten Sie auch die abweichenden Öffnungszeiten der Finanzverwaltung.
    Weitere Informationen finden Sie hier:
    www.finanzamt-duesseldorf-nord.de/

  • Prüfbericht Hauptuntersuchung (HU)

  • Personalausweis oder Reisepass der Fahrzeughalterin/des Fahrzeughalters

  • Kennzeichenschilder:
    Die Kennzeichenschilder sind nur erforderlich, wenn das Kraftfahrzeug noch zugelassen ist.

  • Vorführung:
    Die Zulassungsbehörde ist berechtigt und verpflichtet, sich stichprobenartig Fahrzeuge vorführen zu lassen.

  • Bei Firmen:
    Bescheinigung der Gewerbemeldestelle (Ordnungsamt) und Personalausweis eines Vertretungsberechtigten

  • Bei juristischen Personen:
    Handelsregisterauszug und eine Fotokopie des Personalausweises eines Vertretungsberechtigten

  • Bei freiberuflicher Tätigkeit:
    Nachweis durch eine Kammer, zum Beispiel Ärztekammer, Mietvertrag und Personalausweis eines Vertretungsberechtigten

  • Bei Vereinen:
    Auszug aus dem Vereinsregister und eine Fotokopie des Personalausweises eines Vertretungsberechtigten

  • Bei minderjährigen Fahrzeughaltern:
    Schriftliche Einwilligung und Personalausweis bei der Erziehungsberechtigten.

Wie können Sie die Dienstleistung in Anspruch nehmen?

Eine persönliche Vorsprache oder die Vorsprache einer beauftragten Person ist erforderlich.

Die beauftragte Person benötigt eine Vollmacht und ihren Personalausweis sowie den Personalausweis desjenigen, der die Vollmacht erteilt hat.

Formulare

Fragen zu Sicherheit, Datenschutz, usw. bei Formularen?



Die Beantragung kann nicht telefonisch erfolgen.

Bearbeitungszeitraum

sofort

Was ist zu bezahlen?

Die Gebühr beträgt 33,90 Euro.

Diese Gebühr erhöht sich um 15,30 Euro, wenn der Abruf der Fahrzeugdaten beim Kraftfahrt-Bundesamt nicht möglich ist und sie im örtlichen Fahrzeugregister nicht verfügbar sind.

Diese Gebühr erhöht sich um 13,80 Euro, wenn im Rahmen der Zulassung eine deutsche Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) erstellt werden muss.

Die Möglichkeit der Bezahlung mit Bargeld kann in der bisher gewohnten Form (Betrieb von 3 Kassenautomaten) nicht mehr angeboten werden. Halten Sie daher bitte Ihre EC-Karte bereit.

Befreiungen

Nein

Ermäßigungen

Nein

Kontakt

Öffnungszeiten Mo-Fr 7.30-13.00 Uhr


Öffnungszeiten bei vorheriger
Terminvereinbarung:
Mo, Di 7.30-16.00 Uhr
Do 7.30-18.00 Uhr
Mi, Fr 7.30-13.00 Uhr

Rückrufservice
Telefon 0211 89-91
E-Mail zulassungsstelle@duesseldorf.de
Hausanschrift Höherweg 101
40233 Düsseldorf
Parkhäuser
Briefpostanschrift Landeshauptstadt Düsseldorf
Amt für Einwohnerwesen
Abteilung Straßenverkehrsamt
33
40200 Düsseldorf
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23. Mai 2012 | 15:51 Uhr

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